Kann der Jobcenter dazu zwingen eine psychiatrische Klinik aufzusuchen?

2 Antworten

Ich verstehe Dich so, dass Du Dich allein und hilflos gegenüber dem Jobcenter fühlst, und dass Du jemanden an Deine Seite wünschst.

Bitte wende Dich an eine Sozialberatung (google so mit Deinem Wohnort oder den nächst größeren, falls Deiner klein ist). Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare einen Beratungstermin, der hoffentlich schon in wenigen Tagen ist.

Oder google mit Sozialer Dienst und füge Deinen Wohnort hinzu. Hier eine Information zu Sozialen Diensten:

https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeiner_Sozialer_Dienst

Vielleicht hast Du ja schon Erfahrung mit einer dieser Stellen gemacht und weißt somit, an wen Du Dich zuerst wendest (ich würde zuerst zu einer Sozialberatung gehen, denke ich).

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Diese Informationen finde ich zu dem, was Du in der Frage schreibst:

Keine Zwangsbehandlung für Hartz-IV-Empfänger per Eingliederungsbescheid

https://www.zwangspsychiatrie.de/2013/11/keine-zwangsbehandlung-fuer-hartz-iv-empfaenger-per-eingliederungsbescheid/

und diese Diskussion in einem Hartz IV-Forum:

Thema: Angst vor Kur-Zwang durch Jobcenter

https://hartz.info/index.php?topic=106977.90

Den Informationen entnehme ich, dass man Dich nicht zwingen darf, stationär in eine psychiatrische Klinik zu gehen. Schau mal, wie Dich eine Sozialberatung unterstützen kann.

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Wenn Du wieder zum Jobcenter gehst, geh auf keinen Fall allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem Ämterlotsen, wird auch Beistand genannt (dazu gleich mehr). - Deine Frage hast Du so geschrieben, dass ich den Eindruck habe, dass Du Dich sehr belastet fühlst. Dadurch kannst Du leicht wehrlos sein, wenn das Jobcenter von Dir etwas verlangt, was Du nicht willst, und was die vielleicht auch gar nicht dürfen. - Mit solch einem Ämterlotsen an Deiner Seite kannst Du auf jeden Fall etwas entspannter sein. Wenn Dir vielleicht mal die richtigen Worte fehlen, kannst Du Dich mit dem Ämterlotsen besprechen, so dass Dir die richtigen Formulierungen einfallen zu dem, was Du sagen willst. Oder wenn man etwas von Dir verlangt, was man nicht darf, kann der Ämterlotse den Jobcenter-Mitarbeiter darauf hinweisen.

Oft sind Jobcenter-Mitarbeiter freundlicher und korrekter, wenn die "Kunden" mit einem Ämterlotsen im Büro erscheinen.

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Im folgenden Text gebe ich viele Hinweise für Arbeitslose, Grundsicherungsbezieher und Aufstocker (die Arbeit haben und zusätzlich Hartz IV benötigen). Ich gehe auch auf das Thema Ämterlotse ein, wie Du einben findest, vielleicht sogar bei der Sozialberatung. Diese Menschen machen ihren Job ehrenamtlich, und sie machen ihn gern.

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Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

Möglicherweise kann Dir eine gesetzliche Betreuung helfen. Diese ist ja beschränkt auf die nötigen Aufgabenkreise.

cyracus  11.02.2020, 03:07

Gesetzliche Betreuung ist ja kein harmloses Pillepalle. Zuerst ist es wohl sinnvoll, wenn Fragesteller Kontakt aufnimmt mit einer Sozialberatung. - Was dann am besten für Fragesteller ist, wird sich zeigen. - So wie ich die Frage verstehe, fühlt sich Fragesteller in Panik bei dem Verlangen des Jobcenter-Mitarbeiters.

Vielleicht gibt es eine andere Lösung, mit der Fragesteller gut leben kann.

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