_Muss_ ich Unterhaltsvorschuss beantragen bei Hartz IV?
Hallo, kann mir jemand bitte beantworten ob das Jobcenter einen zwingen kann Unterhaltsvorschuss zu beantragen?
Ich habe einen 20 mon. alten Sohn und bin leider in Hartz IV gerutsch da wir keinen Krippenplatz bekommen haben. Ich bin seit März diesen Jahres geschieden. Der Vater kann keinen Unterhalt leisten (darauf möchte ich auch nicht weiter eingehen) und es ist in Zukunft auch kein Unterhalt von ihm zu erwarten.
Kann das Jobcenter einen zwingen den Unterhaltsvorschuss zu beantragen? Diesen gibt es nur für 7 Jahre und ich wollte damit warten, bis mein Sohn etwas älter und die Bedürfnisse größer geworden sind. Jetzt reicht es gerade so.
Da wir bald einen KIGA Platz haben und ich hoffe noch dieses Jahr arbeiten gehen zu können um unsere Kosten zu decken und endlich weg zu kommen vom "Amt".
Ja, es gibt tatsächlich Menschen die ungewollt Hartz IV beziehen und sich nicht Wohl dabei fühlen. Deshalb bitte ich hier um ernstgemeinten Rat und nicht um "hatemail" ,-) Vielen Dank
2 Antworten
Hartz IV ist die letzte finanzielle Sicherung, die es gibt, jede andere Chance auf Geld, sei es Unterhalt, Kindergeld, Wohngeld und auch Unterhaltsvorschuss muss wahrgenommen werden. Du kannst eben nicht zu Lasten von Hartz IV auf andere Gelder verzichten. Das Jobcenter wird Dich daher auffordern den Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Wobei sie zuerst den Kindsvater angehen werden, dass er zahlt, auch das Jugendamt ist mit dem UVB dann im Boot und hat gute Chancen an Unterhalt zu kommen (z.B. Klage wegen Unterhaltsverletzung), deutsche Richter sehen das streng und es kommt bei Gericht schon mal ne Haftstrafe f. den nicht-zahlenden Kindsvater raus.
Der Kindesunterhalt ist nicht verzichtbar. Du solltest daher auf jeden Fall das Thema des Unterhaltsvorschusses angehen, denn falls nicht, kann auch ein fiktiver, erhaltener Unterhalt in Abzug gebracht werden.
Bei Hartz IV geht es generell darum, daß man keine Ansprüche einfach ausschlagen kann, die gegen Dritte bestehen. Das sind insbesondere Unterhaltsansprüche und Erbansprüche.
Das "Amt" handelt also hier sogar ganz deutlich in Deinem Interesse. Nimm jede Hilfe, die Du bekommen kannst, um letztendlich wieder den Sprung aus Hartz IV zu schaffen.