_Muss_ ich Unterhaltsvorschuss beantragen bei Hartz IV?

2 Antworten

Hartz IV ist die letzte finanzielle Sicherung, die es gibt, jede andere Chance auf Geld, sei es Unterhalt, Kindergeld, Wohngeld und auch Unterhaltsvorschuss muss wahrgenommen werden. Du kannst eben nicht zu Lasten von Hartz IV auf andere Gelder verzichten. Das Jobcenter wird Dich daher auffordern den Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Wobei sie zuerst den Kindsvater angehen werden, dass er zahlt, auch das Jugendamt ist mit dem UVB dann im Boot und hat gute Chancen an Unterhalt zu kommen (z.B. Klage wegen Unterhaltsverletzung), deutsche Richter sehen das streng und es kommt bei Gericht schon mal ne Haftstrafe f. den nicht-zahlenden Kindsvater raus.

Der Kindesunterhalt ist nicht verzichtbar. Du solltest daher auf jeden Fall das Thema des Unterhaltsvorschusses angehen, denn falls nicht, kann auch ein fiktiver, erhaltener Unterhalt in Abzug gebracht werden.

Bei Hartz IV geht es generell darum, daß man keine Ansprüche einfach ausschlagen kann, die gegen Dritte bestehen. Das sind insbesondere Unterhaltsansprüche und Erbansprüche.

Das "Amt" handelt also hier sogar ganz deutlich in Deinem Interesse. Nimm jede Hilfe, die Du bekommen kannst, um letztendlich wieder den Sprung aus Hartz IV zu schaffen.