Käufer will bei Immobilienkauf,großteils über Notar abwickeln (160.000 €) u. die restlichen 70.000€ ohne Notar, praktisch mit einem Privaten Vertrag! ,geht das?

6 Antworten

Hier soll der Notar geprellt werden und Grunderwerbsteuer hinterzogen werden. Man sollte sich überlegen, ob man sich darauf einlassen will.

Es kann übrigens auch nach hinten losgehen, wie ein Fall, den ich zum Glück nicht bis zu Ende begleitet habe, zeigt:

Eine GbR hat ein Grundstück gekauft und das ebenso abgewickelt, sagen wir notarieller Vertrag 50.000, und "schwarz" 100.000. 

Dann ist einer der beiden Beteiligten tödlich verunglückt. Und weil sie überdies am Berater gespart haben, als sie den GbR-Vertrag aufsetzten, trat die Folge nach BGB ein: Die GbR wurde aufgelöst mit dem Ergebnis, dass das Grundstück zum Verkehrswert - sagen wir 150.000 - entnommen wurde.

Da waren plötzlich 100.000 zu versteuern. 

wfwbinder  30.05.2017, 18:48

;-) :-) Der Berater hätte 500,- bis 1.000,- gekostet, kein Berater über 35.000,-. Schönes Beispiel.

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Der Käufer ist ein Betrüger. Die Frage ist, ob ihr euch ohne die Idee, mit der er dich zum Mitwisser, alternativ Betrogenen macht auf den Kauf einlässt oder nicht.

Entweder er will die Immobilie. Dann soll er sie für 230 TEU oder weniger kaufen. Oder er will das Geld los werden, dann solltest du dich nicht als Helfer der Geldwäsche zur Verfügung stellen.

Die offensichtliche Hinterziehung der Grunderwerbsteuer ist aus meiner Sicht nur ein Nebeneffekt.

Es geht nicht und du hast keinen Anspruch auf die 70.000 €, egal was in dem (nichtigen) Vertrag steht. Ob du also Falschgeld, nichts, echtes Geld oder eine Überweisung bekommst, ist einerlei. Man lässt sich auf so was nicht ein.

Privatier59  30.05.2017, 20:15

Und selbst wenn alles glatt gehen sollte wird der Fragesteller entweder anschließend vor dem Problem stehen 70.000 Euro Bargeld unterbringen zu müssen oder aber eine Gutbuchung in gleicher Höhe auf seinem Konto stehen zu haben deren Herkunft er nur ungern veröffentlichen würde. 

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Natürlich geht das nicht: Der private Vertrag ist formnichtig, der notarielle Vertrag als Scheingeschäft nichtig.

Geheilt wird die Nichtigkeit zwar mit Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Bis dahin aber bleibt es spannend.

Nicht geheilt wird die damit begangene Steuerhinterziehung in Sachen Grunderwerbsteuer. Die wird dann auch noch schriftlich dokumentiert. So kann man sich selber dann auch ein Bein stellen!

Das hatte ich auch schon. Der Geschäftsführer einer hier bekannten Baufirma wollte eine Umschlag mit Bargeld von mir haben. Hab mich nicht darauf eingelassen. Eigentlich gehört der Mann ins Gefängnis.

Absolutes No Go!

Lass mich raten, der Käufer hat ausländischen, südländischen Hintergrund oder kommt angeblich aus der Schweiz und ist reich......

Selbst die Kurden haben im Raum Celle Immobilien gekauft und aus mitgebrachten Plastiktüten bezahlt in bar beim Notar.

Bei solche einer Geschichte kann man nur betrogen werden......