Jobcenter/ALGII verlangt 6-7 JAHRE alte Dokumente, rechtens?

4 Antworten

Deine Frage sehe ich jetzt erst. - Hast Du einen schriftlichen Ablehnungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung bekommen? Falls ja, dann lege auf jeden Fall vorsorglich Widerspruch ein:

A n f a n g

Absender

Datum

Adresse

Aktenzeichen ...

Bescheid vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen obigen Bescheid lege ich hiermit

W i d e r s p r u c h

ein.

Begründung folgt.

Hochachtungsvoll

(Deine Unterschrift)

E n d e

Am besten persönlich abgeben und den Eingang auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen (reiche dem Sachbearbeiter freundlich Dein Doppel: "Und hier brauche ich Stempel und Unterschrift.").

Oder nimm (außerhalb Deiner Familie / Bedarfsgemeinschaft) einen verlässlichen Freund mit zur Post, der Dir im Falle eines Falles bezeugt, dass Du beim Postamt Umschlag mit dem Widerspruch darin aufgegeben hast. - Er muss gesehen haben, dass Du den Widerspruch in den Umschlag getan hast! - Brief per Einschreiben/Rückschein (!!) abschicken - unbedingt mit Rückschein, auch wenn's teuer ist!

Achte dabei unbedingt darauf, dass Du die Widerspruchsfrist einhältst!

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Falls noch nicht geschehen, geh zu einer Beratung vor Ort (im Gespräch lässt sich einiges besser klären), zum Beispiel eine (behördenunabhängige) Arbeitsloseninitiative (google so mit Deinem Wohnort oder mit dem nächsten größeren).

Falls Du keine findest, google mit Sozialberatung. Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare einen Beratungstermin.

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!<

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.

Wieder einer, der despektierlich Leute, die für uns arbeiten, mit "die" bezeichnet. Und ja, natürlich darf man. Man muss sogar.

Zuvielefragen 
Fragesteller
 18.12.2019, 23:48

Aber ich finde es ein bisschen komisch, das es nach 6-7 Jahren kommt

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correct  18.12.2019, 23:50
@Zuvielefragen

Man hat dort seine Gründe - die nachzuvollziehen ist nicht Deine Aufgabe.

Du willst etwas von uns - was hindert Dich daran, einfach mitzuarbeiten.

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Zuvielefragen 
Fragesteller
 18.12.2019, 23:55
@correct

Erstmal Danke für die Antworten, aber ich denke wenn man jahrelang alles angegeben hat und es bewilligt worden ist, warum kommt es 6-7 Jahre später? Es werden Dokumente verlangt die man nicht mal besitzt. Wie die Lohnabrechnungen des Minijob, damals hieß es ein Nachweis und weil man nur die Kontoauszüge hatte, hat man die übergereicht und jetzt verlangt man die Lohnabrechnungen, wo soll ich die den herholen, wenn ich sie nie hatte? Ich finde ich sollte schon nachvollziehen dürfen warum man Jahre alte Dokumente für die jetzige Entscheidung verlangt.

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correct  18.12.2019, 23:58
@Zuvielefragen

Wie gesagt - es ist nicht an Dir etwas nachzuvollziehen, sondern Du hast mitzuarbeiten.

Wenn es Dir dennoch nicht passt - was hindert Dich daran, dort zum Chef zu gehen und Dich zu beschweren.

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Zuvielefragen 
Fragesteller
 19.12.2019, 00:06
@correct

Beschweren, werde ich auf jeden Fall tun, was mir nicht passt ist, das man ersten die meisten Dokumente die verlangt worden sind WURDEN MEHRFACH ABGEGEBEN und zweitens die anderen überhaupt nicht im besitzt sind und das wissen die, deshalb wurde damals das Kontoauszug akzeptiert.
Das was am meisten nervt ist, angenommen ich verlange von Ihnen Lohnsteuerkarten von Januar,Februar,März 2012, Sie haben es nicht mehr, sie werden stundenlang dran sitzen, rufen den alten Arbeitgeber an (haben wir schon mal gemacht) lassen sich die Lohnsteuerkarten von Januar, Februar, März mit krampf geben, wirklich Ausnahmsweise und dann 1 Jahr später kommt wir können nicht entscheiden weil Februar,März,April fehlt. Man hat doch Februar und März schon abgegeben warum nochmal und noch April, alles wieder von vorne machen? Jedes Jahr? Jede 3 Monate? ich finde das nicht so gerecht.

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correct  19.12.2019, 00:15
@Zuvielefragen

Warum erzählst Du uns das?

Du hast nie Lohnsteuerkarten von 2012 vorlegen müssen - die gibt es schon seit ca. zwanzig Jahren nicht mehr.

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Zuvielefragen 
Fragesteller
 19.12.2019, 00:40
@correct

naja ich habe lohnsteuerkarten vorlegen müssen, die hatte ich nämlich bekommen gehabt damals und das ist nicht 20 Jahre her sondern nur 7 und jetzt verlangt man die lohnabrechnungen. Eine persönliche Frage noch, warum reden Sie so, (UNS haben sie nichts geschickt) (Von UNS wollen sie was) arbeiten Sie in den Bereich oder ähnliches oder warum schreiben sie so? Wenn ja, könnten Sie mir so helfen. Meine Eltern sind und waren immer bereit alles abzugeben und sind auch dabei alles zu suchen, aber ich finde das ein bisschen unnötig solche Sachen zu verlangen für die jetzige Entscheidung.Ich habe mich informiert und wenn man ein Antrag stellt, muss man Dokumente die 3-4 Monate alt sind abgeben und offen legen. warum müssen meine Eltern dann Dokumente vorlegen die 7 Jahre her sind?wenn Unklarheiten aufgetreten sind, dann müsste ein Bescheid kommen indem steht es sind Unklarheiten wir brauchen XX Dokumenten zur Überprüfung. Was tragen diese alte Dokumente dazu, dass man sich nicht entscheiden kann? Für mich macht es kein Sinn

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correct  19.12.2019, 00:42
@Zuvielefragen

Lohnsteuerkarten gibt es seit ca. z w a n z i g Jahren nicht mehr.

Was redest Du also?

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Zuvielefragen 
Fragesteller
 19.12.2019, 00:46
@correct

Die Lohnsteuerkarte wurde abgeschafft und zum 1. Januar 2013 durch die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) ersetzt - COMPUTER BILD zeigt, was Arbeitnehmer hierbei beachten müssen

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Zuvielefragen 
Fragesteller
 19.12.2019, 00:48
@correct

Tut mir leid, ich dachte Sie könnten eine Hilfe sein, aber wenn ich eine 2013 Lohnsteuerkarte HIER HABE bei mir und sie mir sagen die ist seit zwanzig Jahren abgeschafft dann weiß ich das sie Inkompetenz sind. Dann kann es sein das Sie in so einem bereich arbeiten.

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Zuvielefragen 
Fragesteller
 19.12.2019, 01:06
@correct

Ich würde so gerne ein Bild machen, da steht doch Fettgedruckt Lohnsteuerkarte 2012

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correct  19.12.2019, 01:09
@Zuvielefragen

Endlich - Du gibt also zu, dass Du eine Lohnsteuerkarte hast.

Aber in der Frage frech behaupten, sie abgegeben zu haben.

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Zuvielefragen 
Fragesteller
 19.12.2019, 19:23
@correct

ja alle Kopien 🤦‍♂️ und es wurde akzeptiert und jetzt SUCHT MAN 7 JAHRE SPÄTER LOHNABRENHBUNGEN. Warum wurde es nicht vor 7 Jahren verlangt ? was hat es das mit der JETZIGEN Entscheidung zutun? ich glaube du verstehst den Text nicht so ganz. Die Frage allgemein lautet einfach ob es ok ist wenn die 7 Jahre alte Dokumente verlangen für jetzige Entscheidungen. Wenn man ein neuen Antrag stellt verlangt man 4 Monate alte Dokumente warum jetzt 7 jährige?

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correct  19.12.2019, 19:28
@Zuvielefragen

Du hast doch sicher mitbekommen, dass schon so einige (auch bekannte) Personen wegen Steuerhinterziehung in den Knast mussten.

Die hatten alle längst Steuerbescheide in der Hand - ihre Angaben wurden also in der Vorzeit akzeptiert.

Dann trat ein Ereignis ein, das die Behörde dazu brachte, die ganze Sache neu aufzurollen.

Was wird das wohl bei Dir sein?

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Offensichtlich sind bei dem ALG II Bezug Unklarheiten aufgetreten und jetzt versucht man das Ganze nachvollziehbar zu machen.

Ich lese da nur Lohnabrechnungen und Nebenkostenabrechnungen. Wenn es zutrifft, dass der Arbeitgeber Dir keine monatliche Lohnbescheinigung erstellt, dann muß er zumindest am Jahresende Dir eine Verdienstübersicht mit den abgeführten Steuern ausstellen; ausgenommen es hat sich bei Deiner Tätigkeit um einen echten Minijob damals gehandelt. Gleiches gilt für die Nebenkostenabrechnungen - diese werden zwar immer mit einem Jahr Nachlauf erstellt, aber das Amt möchte diese sehen, vorallem wenn es sich um Rückzahlungen handelt.

Zuvielefragen 
Fragesteller
 18.12.2019, 23:50

Wenn es sich um Unklarheiten handelt, dann sollte nicht ein Bescheid kommen indem steht, Wir können für den 1.1.20 nicht Entscheiden da Unterlagen fehlen. Unterlagen für den 1.1.20 sind ja aktuelle und nicht die von 6-7 Jahren

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Wieso das alles ?.... es geht doch nur um den Antrag der derzeitigen BG( Einkünfte/Vermögen) .... der Eltern + (?)Mitbewohner !

Zuvielefragen 
Fragesteller
 18.12.2019, 22:39

Also dürfen die ja eigentlich nicht?

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Gaenseliesel  18.12.2019, 23:01
@Zuvielefragen

hm.... was interessiert derzeit, welches Einkommen die/der Mitbewohner vor xxx Jahren hatte ? Für mich so nicht nachvollziehbar 🤔

Antwortet, dass es lediglich um den zukünftigen Leistungsanspruch geht, (zurückliegende Nachweise von vor xx Jahren wurden dem JC zum damaligen Antrag nachweislich ( Nachbar/Freund) als Kopie eingereicht) und sind für den derzeitigen Alg2 Antrag irrelevant.

Merkwürdig.....

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