Ist die Angabe steuerpflichtiger Vorbeschäftigungszeiten im laufenden Kalenderjahr im Personalfragebogen notwendig?

2 Antworten

Wie ehrlich Deine Antwort auf die Frage ist, musst Du selbst beurteilen.

Zu den steuerlichen Folgen ist die Begründung im Personalfragebogen richtig. Für Steuern auf Einmalzahlungen sind die steuerpflichtigen Einkünfte im gleichen Kalenderjahr vor und nach einem Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen. Wenn Du diese nicht meldest, werden Dir wahrscheinlich zu wenig Steuern abgezogen. Die Folge sind dann höhere Nachzahlungen im Folgejahr, wenn du den Steuerbescheid erhältst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn das so anfängt mit Heimlichkeiten, Unehrlichkeiten wird das nix mit dem Bonus. Du hast den Job, jetzt sei ehrlich.

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