Inspektion fällig! Anspruch noch auf Garantie?

3 Antworten

Meinst Du nun eine extra abgeschlossene Garantieversicherung oder meinst Du die gesetzl. Gewährleistung?

Ein kleiner aber feiner Unterschied!!!

Deniz937 
Fragesteller
 21.05.2023, 17:51

Die gesetzliche:/

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Alarm67  21.05.2023, 17:57
@Deniz937

Dann melde diesen Mangel dem Händler.

Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf geht der Gesetzgeber davon aus, dass dieser Mangel bereits beim Verkauf vorlag.

Das dem nicht so war, muss der Verkäufer beweisen, was so gut wie unmöglich ist.

Nach den 6 Monaten wärst Du beweislpflichtig!

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Ich sag mal so: Es ist allgemein verbreitet, sich in der Garantiezeit penibel an die vorgeschriebenen Inspektionen zu halten, um eben nicht die Garantie zu gefährden. Das wäre aus Deiner Sicht ja überhaupt nicht nötig?

Unzählige Artikel beschäftigen sich mit der Frage, ob die Inspektionen in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden müssen, um die Garantie zu erhalten. Warum wohl beschäftigen die sich mit dieser Frage, wenn es aus Deiner Sicht ja überhaupt nicht nötig ist?

Einen Artikel finde ich zu Deinem Thema, der aber nur für spezielle Garantien gilt.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwihx87Xjob_AhUEMuwKHUb_C1wQFnoECD8QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.test.de%2FAutoreparatur-Garantie-gilt-auch-ohne-Inspektion-4264606-0%2F&usg=AOvVaw0GzTr11aQ4RZiXeNkfGT-o

Im Forum motortalk findest Du bestimmt viel zum Thema.

Garantie nicht. Gewährleistung vielleicht. Könnte aber als Verschleißteile abgetan werden.

Auch eine Inspektion hätte den Schaden nicht verhindert...