Frage von kleineFrage 31.01.2012

außerordentliche Kündigung der Gebrauchtwagengarantie

  • Antwort von Matrix 31.01.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    ich hoffe das hilft dir weiter:

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Beklagte aus der übernommenen Garantie haftet. Die Beklagte ist nicht deswegen von ihrer Zahlungspflicht befreit, weil der Kläger die vom Hersteller vorgesehene 90.000-km-Inspektion nicht hat durchführen lassen; denn die von der Beklagten verwendete Inspektionsklausel ist wegen unangemessener Benachteiligung der Garantienehmer gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.

    http://www.finanztip.de/recht/verkehr/gebrauchtwagen-garantie.htm

  • Antwort von kleineFrage 01.02.2012

    @Matrix

    genau dieses Urteil habe ich in meiner Kündigung auch erwähnt. Die MPR-Garantie geht darauf aber gar nicht ein und meint stur: "Eine Kündigung Ihrerseits ist nicht möglich."

    Trotzdem danke für die schnelle Antwort.

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