Gewährleistung bei Leasing-Rückläufern?

3 Antworten

Beschäftige Dich mal mit den Begriffen "Garantie" und "Gewährleistung"! Der Händler kann letzterer nicht entgehen, wobei Einschränkungen des Anspruchs durch AGB vorgenommen werden können.

Müsste der Händler nicht wenigstens eine Garantie abgeben? Ich kaufe als Privatperson, er ist (logischerweise) gewerblicher Verkäufer.

Selbtverständlich wäre der Händler auch beim Gebrauchtgüterverkauf zur Sachmängelhaftung (wie es korrekterweise heisst) verpflichtet, d. h. er müßte mindestens 6 Monate lang für Mängel und Reparaturen an dem verkauften Fahrzeug einstehen, die in diesem Zeitraum als bei Übergabe bereits vorhanden gelten.

Das Riko umgeht er, indem er den Verkauf vom Abschluß einer zusätzlichen, kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie durch den Käufer abhängig macht, um darüber seine Reparaturkosten abzurechen. Dieser Trick ist legal, da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht :-(

G imager761