Immobilienkredit für geplanten Hauskauf: Grundsätzlich vor Notartermin festmachen?

4 Antworten

Man muss vor dem Notartermin keinen Kreditvertrag unterschreiben!

Man hat zwar ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, aber es reicht, dass man sich eine Finanzierungszusage seiner Bank geben lässt, und zwar zunächst mal im eigenen Interesse und falls der Verkäufer diese verlangen sollte.

Dem Notar ist egal, ob die Finanzierung steht, der beurkundet nur, was Verkäufer und Käufer vereinbaren.

Man sollte sich schon sicher sein das alle Parteien mitmachen. Also erst die Finanzierungszugsage, dann den Notartermin, der macht die Auslassung, dann belastet er das Grundbuch, dann zahlt die Bank, dann wird der Kauf eingetragen.
Das alles macht der Notar in einem Termin.

Was passiert, wenn man bereits einen Kreditvertrag unterschrieben hat und der Notartermin dann platzt, z.B. weil die Eigentümer plötzlich nicht mehr verkaufen wollen?

Dann wäre es Schadenersatzpflichtig und zahlt den Notar.

detlef32  31.08.2019, 10:43

Aber der Eigentümer haftet nicht für andere Schäden wie z.B. den Aufwand den man für die Bank hat/hatte.

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KarinM  31.08.2019, 12:55
@detlef32

EIne Finanzierungszusagen (verbindlich) kostet je auch nix. ? Daher hat man keine Schäden. Außer für den Notar, für den haftet er schon.

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Zappzappzapp  31.08.2019, 20:42

Ich bin kein Notar oder Rechtsanwalt, aber mir ist nicht bekannt, dass aus einer vorvertraglichen Meinungsänderung des Verkäufers ein Schadenersatzanspruch entstehen könnte. Ansprüche können doch wohl erst nach Abschluß des Kaufvertrages entstehen!?

Ich denke, bei einem geplatzten Notartermin zahlt der, der den Termin "bestellt" hat und hat dann ggf. Pech gehabt, wobei die Kosten sich ja in einem überschaubaren Rahmen halten. Korrigere mich gerne, wenn ich das falsch sehe.

Und natürlich unterschreibt man niemals einen Kreditvertrag vor dem Notartermin, sondern besorgt sich lediglich die Finanzierungszusage, wie Du ja auch richtig schreibst.

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detlef32  02.09.2019, 10:47
@Zappzappzapp

Es ist einfach und doch kompliziert.

Ein Notartermin wird vielleicht von einer Partei dem Notar gemeldet und vereinbart ist aber üblicherweise das Ergebnis einer mündlichen Vereinbarung: Wir sind uns einig wir wollen am xxxx zu yyy Notar.

Der Notar hat, wenn der Termin platzt, einen Anspruch auf einen Teil der Notargebühr (genaue Höhe weiß ich nicht und ich denke wird auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein).Und er wird sich an beide Parteien wenden und im Zweifelsfall den verklagen der den Termin vereinbart hat. Wenn er für beide tätig war z.B. durch Zusendung eines Vertragsentwurfes kann er sich einen von den beiden für seine Rechnung aussuchen.

Im Innenverhältnis zwischen dem Käufer/Verkäufer haftet aber der der den Termin hat platzen lassen. Also auch wenn der Notar das Geld vom Verkäufer will (weil er dort mehr Geld vermutet und vielleicht der den Erstkontakt hergestellt hat) kann dieser wenn der Käufer der "Platzende" war sein Geld vom Käufer zurück verlangen. Was aber auch zu einem Prozess führen kann oder in die Hose geht wenn der "Schuldige" kein Geld mehr hat.

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Zappzappzapp  03.09.2019, 15:21
@detlef32

Mein Kommentar war eigentlich für @KarinM ;-)

So annähernd wie Du schreibst hatte ich das auch gesehen. Ich meinte eher, dass keine Schadenersatzansprüche aus dem geplatzten Verkauf entstehen können, da dieser ja noch nicht beurkundet wäre, sondern allenfalls aus dem geplatzten Termin und sich damit nur die Frage stellte, wer die Notarkosten zahlt.

Dies wäre ja nicht zwangsläufig ein Fall von Schadenersatz, es sei denn, der "Falsche" musste zunächst die Notarkosten "verauslagen", wie in Deinem Beispiel.

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KarinM  03.09.2019, 16:44
@Zappzappzapp

Ich habe doch geschrieben

Dann wäre er Schadenersatzpflichtig und zahlt den Notar.

es geht nur um die Notarkosten. Wenn zwei vereinbaren einen Notar zu beauftragen und der ein den Termin absagt haftet er für die Notarrechnung.

Nicht mehr und nicht weniger. Andere kosten sind je nicht zwingend entstanden. Wenn sich der K schon sein Sofa bestellt hat ist das sein Problem.

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Zappzappzapp  04.09.2019, 17:46
@KarinM
es geht nur um die Notarkosten

Dann sind wir uns ja einig.

Da es sich bei der Übernahme der Notarkosten nicht zwangsläufig um "Schadenersatz" handeln muss, z.B. wenn der ohnehin Zahlungspflichtige auch den Notar beauftragt hat, hatte ich Deine Formulierung anders verstanden.

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Franzl0503  06.09.2019, 18:49
@Zappzappzapp

Überschaubare Kosten? Die Gebühr des Notars für den vollständigen Vertragsentwurf entspricht der Beurkundungsgebühr (2,0 Gebühr nach 24100 KV)

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Zappzappzapp  07.09.2019, 03:40
@Franzl0503

Es handelte sich um einen Nebensatz, der keinen direkten Bezug auf die gestellte Frage hatte. Die Höhe evtl. Kosten war nie das Thema. Zudem hatte ich ausdrücklich geschrieben

Ich bin kein Notar oder Rechtsanwalt ..

und

Korrigiere mich gerne, wenn ich das falsch sehe.

Trotzdem danke für die Info.

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Wenn es ein Kauf einer fertigen Immobilie ist --> Andri

Bei einem Neubau verbietet sich der Abschluss des Kredits in zeitlicher Nähe zum Kauf von selbst, weil Kredite i.d.R. nur für drei Monate bereit stehen, bis die in Anspruch genommen werden.

Kann man Anzahlung und erste Kaufpreisrate aus Eigenmitteln bestreiten, sollte man den Kreditvertrag entsprechend später abschließen.

Die verbindliche Zusage ist aber gleichermaßen unverzichtbar.