Zahlen Banken beim Neubau immer nach Baufortschritt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Üblicherweise richten sich bei Neubauvorhaben die Auszahlungsvoraussetzungen nach dem Baufortschritt entsprechend den Fälligkeiten nach § 3 MaBV.

Sobald die Fertigstellung von Baufortschritten vom Bauunternehmer oder Architekten angezeigt wurde, wären die Raten von der finanzierenden Bank auszuzahlen. Vorausgesetzt natürlich, die Absicherung des Darlehens und die sonstigen Fälligkeitsvoraussetzungen liegen vor.

Nach Baufortschritt, wenn sie das Bauunternehmen und/oder den Architekten kennen reichen deren Bestätigung auf der Rechnung.

Manchmal sieht auch Jemand von der Bank nach.

Hallo Wikki,

wir Informieren dich gerne auf unserer Internetseite über das Thema Bauvorhaben und Finanzierungen.

Schau doch mal rein. Wir würden uns freuen.

Werbung durch Support gelöscht

Viele Grüße

Frank

finanzfrageTeam  03.09.2014, 08:24

Lieber Frank1963,

Wir möchten dich bitten in Zukunft auf Werbung zu verzichten.

Gerne kannst du dies auch nochmals in unseren Richtlinien nachlesen: http://www.finanzfrage.net/policy

Freundliche Grüße,

Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam.

1

die Bank zahlt nach Baufortschritt. Oft reicht die Rechnung selbst. Dass ein Bankmitarbeiter selbst nachsieht, kann vorkommen, ist jedoch eher unüblich. Bauvorhaben sind meist ein Vorhaben mit lokal bekannten Baufirmen (auch bei den Banken).