Ich wurde bei einer Bewerbung für eine WBS Wohnung, wegen Grundsicherung als Einkommen (bin Frührentnerin), von der Vonovia abgelehnt, ist das rechtens?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In einem Kommentar lese ich, dass die Ablehnung telefonisch erfolgte. Das ist ja Schall und Rauch.

Hattest Du telefonisch angefragt und so die telefonische Absage bekommen?

Wenn ja, bewerbe Dich schriftlich, dann muss auch eine eventuelle Absage schriftlich erfolgen. Damit kannst Du dann zu der Stelle dem Amt gehen, wo man für die Ausstellung des WBS-Berechtigungsscheins zuständig ist. - Wäre ja interessant, was man dort von solch einer Absage hält.

Hier eine Seite von Hartz4.org zum Thema Wohnberechtigungsschein:

https://www.hartz4.org/wohnberechtigungsschein/

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Eine gute Möglichkeit könnte auch sein, einen zeitnahen Termin mit Vonovia zu vereinbaren. Dort gehst Du dann nicht allein hin, sondern lässt Dich begleiten von einem Ämterlotsen, auch Beistand genannt. - Google mit diesem Begriff und füge Deinen Wohnort hinzu (oder dem nächstgrößeren, falls Deiner klein ist).

Rufe dort an und frage, ob es möglich ist, dass Dich in Deinem Fall ein Ämterlotse zu Vonovia begleitet.
Wenn ja, kläre die Sache so, dass gewährleistet ist, dass zum nun zu vereinbarenden Termin bei Vonovia garantiert ein Ämterlotse Zeit für Dich hat.

Die Ämterlotsen machen ihren Dienst ehrenamtlich. - Allgemein empfehle ich die Begleitung von Ämterlotsen für Wege zu Jobcentern und Grundsicherungsämtern. Ich selbst habe mich schon begleiten lassen, als ich ein seltsames Schreiben von meiner Bank erhielt, bei dem ich vermutete, dass man mir vielleicht eine Versicherung ans Bein hängen wollte (sowas hatte ich schon mal erlebt). - Die Ämterlotsin, die mich begleitete, war sogar Angestellte in einer Bank und kannte sich somit mit diesem Metier aus (war in Hamburg, von der Diakonie).

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Wünsche Dir viel Glück, auf dass Du doch noch in eine schöne, günstige Wohnung einziehen kannst.

cyracus  11.03.2020, 09:23

Danke fürs Sternchen,

freut mich sehr.

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Das Antidiskriminierungsgesetz gilt nicht bei Bedenken gegen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Der Vermieter kann demnach frei entscheiden, an welchen der Berechtigten er vermietet.

Lilijana 
Fragesteller
 09.03.2020, 09:00

Ja, bei einer "normalen" Vermietung ist mir das bewusst. Meine Frage, ich besitze eine WBS Berechtigung, WBS Wohnungen sind für sozialschwache mit WBS-Schein vorgesehen, ist das dann berechtigt?

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Privatier59  09.03.2020, 09:25
@Lilijana

Die Wohnung darf aber an andere WBS-Berechtigte vermietet werden.

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Gaenseliesel  09.03.2020, 09:35
@Lilijana

Ein WBS ist eine amtliche Bescheinigung für einen Mieter, um nachweisen zu können , dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.

Wahrscheinlich ist die Rückzahlung öffentlicher Mittel abgelaufen, wodurch die Belegungsbindung entfallen ist....keine Ahnung, könnte zumindest u. a. ein Grund sein 🤷‍♀️

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Snooopy155  09.03.2020, 10:03
@Gaenseliesel

Noch immer kann der Vermieter selbst entscheiden, welchen Mieter er nehmen will - auch wenn es sich um eine WBS-gebundene Wohnung handelt. Der Mieter muß dann nur im Besitz eines WBS sein!

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schneehase125  09.03.2020, 10:33
@Lilijana

Egal ob "normale" Vermietung oder mit Schein - es gibt immer viele andere Bewerber - warum sollte man sich nicht den geeigneteren Mieter aussuchen dürfen?

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Lilijana 
Fragesteller
 09.03.2020, 12:14

Ich wurde abgelehnt, weil ich wegen der Grundsicherung laut des Vermieters wenig Einkommen habe. Der WBS ist aber durch die Förderung mit öffentlichen Mitteln, gerade für Mieter mit wenig Einkommen vorgesehen, daher meine Verwirrung (und Bestürzung). Es wurde mir am Telefon gesagt, dadurch wäre ich nicht vertrauenswürdig, von meinem jetzigen Vermieter habe ich eine über 10-jährige Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

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