Zählen Gelder von Krankenhaustagegeldversicherungen als Einkommen, bei Grundsicherung?

1 Antwort

Es ist innerhalb von 2 Stunden die zweite Frage zu dem Thema.

Es gibt hier ein paar richtig gute Leute zu dem Thema, aber Deine Sachverhalte werfen Bruchstücke in die Diskussion, die eine Beurteilung schwierig machten.

Kannst Du nicht einfach den gesamten Sachverhalt schildern?

Davon mal abgesehen, Krankenhaustagegeld ist einkommensteuerlich steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. Es taucht also in keinem Steuerbescheid auf.

Davon abgesehen hat das BUndessozialgericht die Anrechnung zugelassen. http://www.sozialleistungen.info/news/19.01.2011-krankentagegeld-versicherung-wird-auf-alg-ii-angerechnet/