Schuldner zahlt an Gerichtsvollzieher, bei ihm Geld verlustig - Ist Schuldner frei?

2 Antworten

Die Zahlung an den Gerichtsvollzieher befreit. Lies mal § 815 Abs. 3 ZPO. Die Bestimmung gilt entsprechend bei einer freiwilligen Zahlung wie ja wohl auch in deinem Fall.

Zunächst einmal muss zweifelsfrei festgestellt werden wer an wen zu welchem Zeitpunkt welche Zahlungen geleistet hat. Sind die Zahlungen durch Quittung bestätigt? Wenn ja dann kein Problem für den Schuldner.