Ich möchte meinem Enkel mein Eigenheim überschreiben. Als Wertausgleich soll ein lebenslanges Nießbrauchs Recht für mich eingetragen werden. Was ist im Erbfall?
Meine Kinder wollen das EH nicht, da sie beruflich hier keine Zukunft haben. Nur bei mein Enkel würde es passen. Er kann aber im Erbfall den Ausgleich an meine Kinder nicht stemmen.
3 Antworten
Ich möchte meinem Enkel mein Eigenheim überschreiben.
Ist er denn volljährig? Was sagen andernfalls die vermögenssorgeberechtigten Eltern dazu? Immerhin wäre diese Schenkung nicht einseitg begünstigend, sondern verpflichtend: Grundsteuer, Eigentümerhaftung, Instandsetzungspflicht, ggf. Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer, ggf. Pflichtteilsergänzungspflicht, ...
Er kann aber im Erbfall den Ausgleich an meine Kinder nicht stemmen.
Das müsste er nur innerhalb von 10 Jahren seit Schenkung. Andernfalls liefe es auf einen Verkauf hinaus, ggf. durch Teilungsvollstreckung betrieben.
Ist in gleicher Höhe noch weiteres Vermögen als Nachlass vorhanden? Denn ob man seine Kinder derart benachteiligt, gar bei eigener Pflegebedürftigkeit deren Unterhaltspflicht einfordert oder als Sozailfall zum Taschengeldempfänger würde, nachdem man sich durch Schenkung entreichert hat, scheint bedenkenswert.
G imager761
Du willst bestimmt keinen Nießbrauch, sondern ein Wohnrecht. Oder soll das Eigenheim vermietet werden?
Im Erbfall schickt der Enkel den Totenschein ans Grundbuchamt und beantragt Löschung des Wohnrechts. Dann ist er Volleigentümer.
Was das mit dem Wertausgleich soll, mußt Du uns aber mal erklären. Es ist doch nicht so, daß das als Gegenleistung gilt. Mit anderen Worten: Das ist eine Schenkung an den Enkel. Rechnet Euch besser vorher aus, wie hoch die Steuer sein wird.
Du meinst das hier:
https://dejure.org/gesetze/BGB/2325.html
Schau mal genau hin: Wenn Du, was Dir zu wünschen ist, noch 10 Jahre durchhältst, entsteht überhaupt kein Ausgleichsanspruch. Zudem kann man einen solchen auch durch Vereinbarung ausschließen.
Dann bist Du tot und das unvererbliche Nießbrauchrecht ist mit Dir erloschen.
Näheres dazu hier: https://www.steuertipps.de/lexikon/n/niessbrauch
Meine Kinder wollen das EH nicht, da sie beruflich hier keine Zukunft haben. Nur bei mein Enkel würde es passen. Er kann aber im Erbfall den Ausgleich an meine Kinder nicht stemmen.