Ich habe meine gesamten Versicherung bei der V G H?Nun habe ich?einen Schadenfall: Am 17.05.2023 wurde in meiner Wohnung durch Diebstahl? Trickdiebstahl Sch?
geschädigt. Diesen hatte ich sofort bei der Polizei gemeldet und diese hat den
Schaden aufgenommen. Die Schadensmeldung hatte ich sofort bei der VGH
gemeldet. N u r die VGH lehnt eine Regulierung ab, obwohl ich eine
>>HAUSRATSPEZIAL-VERSICHERUNG MIT DEM PAKET 50 AKTIV HABE<<
So eine Versicherung kann man k e i n e m empfehlgen.
Warum habe ich dann überhaupt eine VGH-Versicherung ???
6 Antworten
Ein Einbruchsdiebstahl setzt vorraus , dass der Diebstahl durch die Polizei aufgenommen wurde mit einem Aktenzeichen um es dann bei der Versicherung einzureichen
Ist dieses geschehen ?
Um einen Anspruch gegenüber der Versicherung geltend zu machen , bezüglich der Schadensregulierung = siehe unten
Einen Einbruch melden sollte man nicht nur dem Versicherer, sondern auch der Polizei, da viele Versicherer ohne eine entsprechende polizeiliche Anzeige gar nicht erst tätig werden. Daher sollte man auch einen bloßen Einbruchsversuch melden.
https://deutsche-schadenshilfe.de › e...
Einbruch melden: Wie Sie für die Versicherung alles richtig macheDu meinst also etwas anderes als Du geschrieben hast! Das hätte man mir aber sagen müssen.
Meine Frage war nicht explizit vollständig formuliert , ich habe es verbessert.
Einen schönen Abend noch Herr Privatier59
Aha.
Und Deine Frage lautet jetzt wie?
Nachtrag, nachdem da jetzt eine Frage steht: die hast Du, weil Du sie abgeschlossen hast.
Mit dieser "Sachverhaltsschilderung" kann hier doch niemand was dazu sagen. Wir kennen doch weder due Versicherungsbedingungen der "Hausrat Spezial mit Paket 50 aktiv" noch wissen wir, was genau passiert ist - denn dazu schreibst Du NICHTS.
Und dann wäre da noch die Frage was das mit dem Schlagwort 184 b StGB zu tun hat - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte?? Dafür ist nicht die Hausratversicherung zuständig, sondern der Staatsanwalt.
Tja, die meisten Versicherungen greifen nur bei Einbruch. Du aber sprichst von Trickdiebstahl, ergo geh ich davon aus, das du den Dieb ins Haus gelassen hast.
kein Einbruch, kein Versicherungsschaden.
Nochmal zur Frage, wozu man eine Hausratversicherung hat:
Für die versicherten Fälle. Falls einem die Bude abbrennt, kann das sich also als sinnvoll erweisen, auch wenn es für Trickdiebstahl nun keine Leistung gab.
Ich lese gerade zu dem Versicherungsbaustein 50 aktiv der VGH:
"...bei längeren Reisen optimalen Schutz. Wieder zuhause angekommen, brauchen Sie sich dann selbst vor Trickbetrügern (Enkeltrick) nicht zu fürchten."
Also wirklich mal in die Versicherungsunterlagen sehen und dann evtl. Kontakt zum Ombudsmann aufnehmen.
Einfacher Diebstahl ist nun einmal nicht abgesichert. Es muss schon Einbruchsdiebstahl gewesen sein.
Was genau passiert ist wissen wir nicht. Irgendeinen Rat in dieser Sache geben können wir daher nicht, außer vielleicht den, sich die Versicherungsbedingungen anzuschauen.
Das weiter gesponnen würde bedeuten, ein Mordopfer ist erst tot wenn die Polizei dazu eine Akte angelegt hat?
Irgendwie scheint mir das nicht stimmen zu können.