Wassereinbruch im Keller , Vermieter lehnt Schadenersatz für zerstörte Sachen ab, wer zahlt nun ?

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Das der Kellerraum unentgeltlich überlassen wird spielt keine Rolle zumal der Raum im Mietvertrag Dir auch zur Nutzung überlassen wird. Die Gebäudeversicherung deckt in der Tat nur den Gebäude- nicht den Inventarschaden. Zur Haftung gilt hier ebenfalls §823 BGB. Da Dein Vermieter von den Problemen wusste, hätte er hier Abhilfe schaffen müssen. Das er dies nicht getan hat, trifft ihn ein haftungsbegründetes Verschulden.Da Du allerdings ebenfalls von den Problemen wusstest kann man Dir zumindest ein Mitverschulden($254 BGB, 50%?)entgegenhalten. Mit der Haftpflichtvers. des Eigentümers wird es Schwierigkeiten geben. Die HV deckt "ungewisse" Schadenereignisse. Diese "Ungewißheit" kann hier angezweifelt werden. Zudem muß der Vers.-Nehmer "besonders gefahrdrohende Umstände" unverzüglich beseitigen. Aber das ist nicht Dein Problem. Viel Erfolg bei Deinen Verhandlungen.

mig112  03.11.2010, 11:54

Die Gebäudeversicherung deckt in dem geschilderten Fall GAR NICHTS! Auch dann nicht, wenn eine Elementarversicherung bestanden hätte!

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greeneye  09.12.2010, 16:02
@mig112

Hm, bei den mir bekannten Elementarschaden- deckungen sind Schäden durch Überschwemmung mitversichert.Sowohl im Gebäude-als auch Inhaltsbereich. Aber darum geht es hier auch nicht. marion39 wollte wissen ob sie den Vermieter für den INVENTARSCHADEN haftbar machen kann.

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Es gibt in meinem Haus mehrere sogenannte Altmieter die seit 40 Jahren hier wohnen, so etwas ist denen über die Jahre noch nie passiert, das war das Erstemal. Somit konnte ich also nicht damit Rechnen oder Vorhersehen ... Auch ist der Eigentümer eine angesehene Gesellschaft die sehr große Mietobjekte in meiner Stadt betreut und verwaltet, eine Verwahrlosung ist absolut ausgeschlossen, wie soll ich das erklären, bei der Anmietung musste ich keine Kaution bezahlen, sondern Genossenschaftsanteile erwerben. Daher wundert es mich auch, dass keine baulichen Schritte mit bekanntwerden der Feuchtigkeit seitens der Gesellschaft ergriffen wurden.

Moment ... ich habe zwar von geringer Feuchtigkeit im Keller gewusst, aber das es zu immens starken Regenfällen über zwei Tage kommt und der Keller vollläuft und so hoch das Wasser steht, davon kann ich ja nun auch nicht ausgehen ... Ich habe meine Habseligkeiten die gewöhnlich im Keller gelagert wurden gesichert, indem ich Regale gekauft habe und die Sachen in Tüten und Kisten verpackt dort eingelagert habe. Dass durch den immensen Regen diese Regale umkippen und somit der Schaden entstanden ist, dass kann ich nicht vorhersehen. Ich kann nicht alle Sachen so schnell aus dem Keller bergen, wenn Regen einsetzt ... bin ja nunmal auch nicht ständig daheim und rechne damit, dass sowas passiert. Ich finde der Vermieter ist schon in der Verantwortung. Eine Haftpflicht besteht, denn die Vermietung erfolgt über eine sogenannte große Baugesellschaft und die Versicherung bezahle ich regelmäßig mit meiner Nebenkostenabrechnung mit.

mig112  03.11.2010, 11:58

...davon kann der Vermieter auch nicht ausgehen! Also habt ihr nun entweder eine Elementar-Deckung (Vermieter=Gebäude; Du Hausrat), oder eben nicht! Damit ist der Fall erledigt.

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Versicherungen sind erst einmal nicht das Thema. Du hast einen Schaden und du denkst, dein Vermieter ist dafür verantwortlich.

Ob er das ist, kann - da er es scheinbar nicht so sieht und damit Aussage gegen Aussage steht - nur ein Gericht feststellen und das wird wohl auch einen Gutachter einschalten müssen.

Ein Vermieter kann grundsätzlich seine Immobilie auch verkommen lassen. Man sieht das auch eher oft. Manche Eigentümer haben auch gar keine andere Wahl.

Die zu entscheidende Frage ist also, ob den Vermieter an deinem Schaden eine Schuld trifft. Das kannst du nur mit einer Klage mit offenem Ausgang herausfinden denn: es gibt einem Unterschied zwischen feuchtem Keller und 5 cm. Wasser. Ersterem kann der Vermieter z. B. auch damit begegnen, dass er den Keller sperrt wie man es öfter bei Balkonen sieht. Er hat es nicht gemacht, konnte aber auch nicht davon ausgehen, dass du in einem feuchten Keller Bettwaren und Schuhe lagerst, die nicht nur keine Überschwemmung, sondern auch keine Feuchte vertragen.

Vor Gericht und auch hoher See ist man in Gottes Hand aber gefühlt wird dir - wenn du gewinnst - zumindest eine Teilschuld gegeben werden. Der Vermieter also nur für einen Teil des Schadens eintreten müssen.

Es wird sich deshalb je nach Schadenshöhe nicht lohnen den Vermieter zu verklagen. Antwort also: ja! Du bleibst auf dem Schaden sitzen.

Ob er eine Haftpflicht für den Fall abgeschlossen hat ist wie oben geschrieben unwichtig. Sie würde auch nur zahlen, wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht.