Wenn mein Vater Bürge war, muss ich dann die Schulden von meiner Mutter bezahlen?

2 Antworten

Dein Sachverhalt lässt Fragen offen.

1. Eine Bürgschaft kann man nicht erben. Verstirbt ein Bürge, hat der Gläubiger verloren. Nur wenn die Bürgschaft schon fällig gestellt worden wäre, also von einer Eventualschuld zu einer konkreten Schuld geworden wäre, wäre das Erbe damit belastet.

2. Vermutlich dient das Haus jedoch als dingliche Sicherheit für den Kredit. Damit ist Dein Erbe belastet, aber nicht Du persönlich. Die Bank könnte in das Haus vollstrecken (also ggf. die Zwangsversteigerung einleiten, aber nicht Dich persönlich in Anspruch nehmen.

3. Wenn Das Haus verkauft wird und die Schulden nur von Deiner Mutter aufgenommen wurden, müsste Sie die auch nur von ihrem Kaufpreisanteil von 3/4 bezahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Rstlos30  24.10.2018, 21:55

Wie ist es da wenn das haus schon verkauft ist ?

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wfwbinder  25.10.2018, 07:23
@Rstlos30

Das wäre nur möglich, wenn eine eventuelle Grundschuld abgelöst wird und/oder der Berechtigte die Löschungsbewilligung erteilt.

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Kaum anzunehmen das die Bank nicht im Grundbuch steht. lst es so bekommt erst die Bank ihr Geld, und danach du eine 25%.
Geh einfach mal aufs Grundbuchamt mit deinem Erbschein und schau ob die Immobilie belastet ist und fragen dann die belastende Bank wieviel da noch offen ist.
Vermutlich hast du eher Schulden geerbt als ein Haus.

Das beide EIgentümer sind, einer Kreditnehmen und der andere nur Bürge ist eher unwahrscheinlich