Hauskauf, der Verkäufer wandern aus, keine Schlüsselübergabe, keine Bestätigung des Geldempfang?

3 Antworten

Wenn du solche Zweifel an einer ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung hast, dann hätte man die Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto vereinbaren sollen. Dann würde der Notar die Zahlung an den Verkäufer erst freigeben, wenn alle vereinbarten Auflagen (wie auch die Schlüsselübergabe, wenn man das denn vereinbart hat) erfüllt sind. Davon abgesehen, die Kaufpreiszahlung kannst du selber gegenüber dem Notar nachweisen oder von deiner Bank bestätigen lassen. Das würde schon mal dazu führen, dass die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorgenommen werden kann, wenn alle andern Kosten, wie Grunderwerbsteuer usw. gezahlt sind. Dann wirst du als Eigentümer eingetragen. Danach kann man das Objekt dann in Besitz nehmen, erstrecht wenn der Eigentümer ausgewandert ist.

Wenn du uns den hier gegenständlichen Vertrag mal vollständig vorlegst, können wir dazu eine Einschätzung abgeben. Üblicherweise wird das dort nämlich geregelt.

Alternative: Du fragst den Notar.

Oh man .......

Was meinst Du wohl, wofür es einen Notar gibt, der alles überwacht?

Auf Ideen und Fragen kommt man, ......