Ich will ein Haus kaufen, mein Partner zieht mit ein, Finanzierung läuft nur auf mich, was müssen wir beachten?

1 Antwort

Hallo TK1307,

Deine Frage kann ich gut verstehen und beantworte sie Dir gerne.

Zunächst setze ich voraus, dass Deine Bonität für die Hausfinanzierung ausreichend ist und Du ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis hast.

Dein Lebenspartner kann grundsätzlich ebenfalls Darlehensnehmer und/oder Hauseigentümer werden, sein Einkommen aus der Ausbildung wird von den meisten Banken allerdings nicht als Einkommen angesetzt.

Nach dem Abschluss seiner Ausbildung kann sich Dein Partner an der Finanzierung des Hauses beteiligen, indem er zum Beispiel Miete an Dich zahlt. Dies könnt Ihr entsprechend vereinbaren. Allerdings werden diese Zahlungen von der Bank nicht bei der Haushaltsrechnung berücksichtigt, da sie nach Vertragsabschluss erfolgen.

Sofern Dein Lebenspartner auch Eigentümer des Hauses werden soll, wäre er im Grundbuch einzutragen.

Ob die Bank Deinen Partner während der laufenden Sollzinsbindung als weiteren Darlehensnehmer akzeptiert, kann sie nach Prüfung frei entscheiden, da sie den Vertrag zunächst mit Dir geschlossen hat. Nach Ablauf der Sollzinsbindung kann ein geänderter Vertrag nach erneuter Bonitätsprüfung erstellt werden.

Ich empfehle Euch vorab eine rechtliche Beratung. In dieser wird Euch zum Beispiel ein Rechtsanwalt Empfehlungen geben, wir Ihr am besten vorgeht, um für den Fall einer Trennung vor oder nach der Hochzeit abgesichert zu sein. Dort können auch Regelungen für das Haus vereinbart werden, damit Ihr im Falle einer Trennung wisst, wie mit dem Haus verfahren wird.

Danach solltet Ihr Euch bei einer Bank oder bei einem Baufinanzierungsvermittler bezüglich Deiner Immobilienfinanzierung beraten lassen.

Ich hoffe, ich konnte Dir Deine Frage beantworten und wünsche Euch für die Zukunft alles Gute!

Viele Grüße

Christina, Interhyp AG