Haus bei Bauarbeiten abgesackt, Neuwert? Zeitwert? Abriss?

4 Antworten

Das ist kein Fall für die Gebäudeversicherung und damit sieht es übel aus. Die Gebäudeversicherung ist Neuwertversicherung, die Haftpflicht des Bauunternehmers zahlt im Falle des Falles nur den Zeitwert. Wenn natürlich eine Reparatur möglich ist, müssen diese Kosten uebernommen werden.

Aber rein theoretisch, wenn das Haus wirklich einen "Totalschaden"hat, durch den Baggerfahrer, und laut Gutachter ist eine Reperatur nicht rentabel, warum steht uns dann nur der Zeitwert zu? Wir können ja nichts dafür, dass der Baggerfahrer das Haus, welches vorher bewohnbar war, so beschädigt hat, dass es einen "Totalschaden" erlitten hat? Das ist doch nicht fair, oder? SO werden wir gezwungen, jetzt viel mehr für einen Neubau zu zahlen, was vorher eine Renovierung nicht gekostet hätte. Dadurch jetzt viel höhere Kosten, die vorher nicht geplant waren ? :/

LittleArrow  05.08.2014, 22:54

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Zeitwert steht im BGB.

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Und was ist jetzt die Finanzfrage?

Die Gebäudeversicherung wird nicht berührt, da weder Sturm, Feuer, Wasser noch etc. die Ursache sind. Eure Haftpflichtversicherung hat damit nichts zu tun.

Ob die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers einspringt, setzt voraus, dass den Unternehmer ein Verschulden trifft. Trifft ihn ein Verschulden, dann muss er zahlen (selbst wenn er keine Betriebshaftpflichtversicherung haben sollte oder diese nicht zahlen sollte).

Um das Verschulden festzustellen, muss ein Gutachter und nach dessen vorläufiger Meinung ein Anwalt her, der Eure Ansprüche geltend macht.

Ich habe am Wochenende mit jemanden gesprochen, der ein ähnliches Problem (nasser Keller) in der Nähe von Leipzig hatte. Er ist nach reiflicher Überlegung zur Erkenntnis gekommen, dass es auf seinem Hof ausreichend Platz für einen kleinen Neubau gibt und er einen teuer trockengelegten Keller im Altbau gar nicht braucht, sondern stattdessen nur einige Kubikmeter Beton zum Verfüllen.

Niklaus  06.08.2014, 10:06

Sei doch etwas großzügiger. Natürlich ist es direkt keine Finanzfrage. Aber Fragen zu Versicherungen werden hier doch oft gestellt, weil da schon ein Bezug zu Finanzen besteht. Außerdem sind doch solche Fragen interessant und lehrreich für viele User hier. Außerdem wird vielen Fragestellern doch echt geholfen.

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Wenn den Baunternehmer überhaupt eine Schuld träfe, was ihr vorschüssig gutachterlich beweisen müsst, zahlt seine Betriebshaftpflicht allenfalls die Reparaturkosten bzw. den Zeitwert.

Wie kommt man da auf eine andere Idee? Was hat eine Gebäudehaftpficht damit zu tun oder berechtigt euch, einen Neubau gestellt zu bekommen?

G imager761