Besteuerung von Auslandsrenten und Abfindung?

1 Antwort

Naja, jedes Doppelbesteuerungsabkommen ist anders gelegt, eine pauschale Aussage, die für alle zutrifft, gibt es fast gar nicht.
Es ist nichts anderes als ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der naturgemäß immer anders ausfallen kann.
Da hilft nur, jedes einzelne DBA durchzuforsten und zu prüfen, wo welche Rente zu versteuern ist. Und dann muss man aufpassen, welche Art von Rente aus dem jeweiligen Staat bezogen wird. Auch da kann es Unterscheide in einzelnen Renten geben.