Mein Chef will mich in Frührente schicken habe ich recht auf eine Abfindung?

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Nein, keiner kann Dich zwingen früher in Rente zu gehen, aber keiner hat die Pflicht Dir eine Abfindung zu zahlen. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Der Arbeitgeber könnte Dir auch theoretisch kündigen und dann würden die Rentenbeiträge erstmal von der Arbeitsagentur gezahlt.

Aber Du kannst ja mal mit dem Arbeitgeber reden, ob er freiwillig in die Tasche greift um das Theater bei einer Kündigung zu umgehen, denn einfach Dich kündigen und am nächsten Tag eine jüngere auf die Position zu setzen ist auch nciht so ohne weiteres möglich.

Auf der anderen Seite könnte es aber auch in mobbing ausarten. keine einfache Situation.

Bei so langer Betreibszugehörigkeit sehen die meisten Tarifverträge eine "Unkündbarkeit" vor. Damit kannst Du eigentlich das Problem in Ruhe aussitzen; allerdings kann Dir der Arbeitgeber das Leben schwer machen.

Ich würde daher mit dem Arbeitgeber verhandeln, denn er hat ein Interesse Dich abzubauen und Du hast das Interesse die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne größere Einbussen zu überstehen. Wenn es bzw. eine Betriebsrente gibt, kann man verhandeln, dass diese bereits ab dem 60.Lebensjahr gezahlt wird, unabhängig, ob man wieder berufstätig wird oder nicht. Des weiteren sollte eine Abfindung in der Höhe angemessen sein, die die Einbussen bei Renteneintritt mit 62 Jahren weitgehend kompensiert - ebenso wie die Einbussen durch die Sperrzeiten bei einem Aufhebungsvertrag. Dies kann aber nur durch sachliche Verhandlung mit dem Arbeitgeber erreicht werden.

Da sie frühestens mit 61 jahren bei schwerbehinderung größer/gleich 50% (gleichstellung zählt nicht) bzw ohne behinderung mit dreiundsechzig in rente gehen können, müsste ein aufhebungsvertrag diese zeiten berücksichtigen. Ein recht auf Abfindung hat man nur in sofern, als dasss man im gegenzug auf eine kündigungsschutzklage verzichten kann. Alles, was in beiderseitigem einvernehmen unterschrieben wird, ist verhandlungssache. Sie sollten erst mal zur rentenversicherung gehen, und sich ausrechnen lassen, wie hoch ihre abschläge sind, wenn sie vorzeitig in rente gehen. Diese rechnen sie auf 20 jahre hoch, dann haben sie schon mal eine gute basis für eine netto-abfindung.