Minijob + HiWi unter 400€ und wurde auf Steuerklasse 6 abgerechnet?
Liebe Leute,
es geschieht leider das Gegenteil von was ich verstanden habe, deswegen muss ich euch nochmal genau fragen. Vielleicht kennt sich jemand aus.
Also: ich bin Studentin und habe schon seit 3 Jahre in derselben Firma außerhalb der Uni ein 450€-Job mit Pauschalsteuerung ausgeübt. Bis zum vor einem Monat war das meine einzige Arbeit, d.h. ich bekomme immer mein volles Geld ausgezahlt.
Nun seit einem Monat arbeite ich als HiWi in der Uni, bekomme 9,90/Std und muss monatlich 40 Stunden leisten, dann komme ich monatlich knapp unter 400€. Meine Vorstellung war, von was ich gegoogelt und verschiedene Leute gefragt hab, dass es eigentlich gehen sollte, wenn eine davon auf Steuerklasse 1 und das andere auf Minijob-Basis versteuern lassen. Am Anfang Dezember habe ich meinen ersten Lohn von der HiWi-Job bekommen und es wurde eine gute 80€ abgezogen, habe nur 312€ überwiesen bekommen. Der Lohn von dem 1.Minijob hat sich nichts verändert. Per Telefon hat die Finanzamt-Dame, die mein Lohn verarbeitet hat, so erklärt, dass der HiWi-Job auf Steuerklasse 6 eingeordnet ist, weil mit dem anderen Job komme ich INSGESAMT über 450€. Es sei denn regele ich so, dass ich INSGESAMT monatlich nicht über 450 komme, eine wird automatisch auf Steuerklasse 6 eingeordnet, obwohl diese nur unter 400€ ist.
Nun meine Fragen:
1. Wieso klappt es nicht mit dem HiWi-Job, dass ich den auf Minijob einordne, damit es steuerfrei ist?
2. Wenn ich wie am Anfang lasse, dass der HiWi-Job auf Steuerklasse 6 versteuert wird, und ich nächstes Jahr einen Lohnsteuerausgleich mache, bekomme ich den Steuer erstattet und lohnt sich die Aufwand überhaupt? Nicht dass ich am Ende stattdessen nachzahlen muss?
3. Ich habe aber vor kurzem diesen Forum gefunden und viele Beiträge gelesen. Mein Verständnis daraus ist: bei der Hiwi-Job ist fast unmöglich, pauschal versteuert zu lassen, deswegen ordnet man auf Steuerklasse 1 ein und das andere pauschal versteuerte Minijob als Minijob. Aber mein Minijob war ja schon pauschal versteuert und mein Hiwi-Job wird trotzdem auf Steuerklasse 6? Ich habe aber den Minijob am Anfang als Hauptarbeitgeber angegeben wegen der Vorstellung, da wo ich mehr verdiene ordne ich als Hauptarbeit und auf Steuerklasse 1 ein. Wie soll ich jetzt das machen? Ist es sicher, wenn ich die Angabe umtauschen, dass mein Minijob dann unversteuert bleibt und mein Hiwi-Job als Hauptarbeit auf Steuerklasse 1 bzw. praktisch nichts versteuert wird?
3 Antworten
Dein Problem ist, dass beide Tätigkeit nicht mehr als 450,- Euro sind.
Damit werden beide zusammen gezählt und Du hast eine Tätigkeit in der Gleitzone (Sozialversicherung) und in der Steuer einen nach Steuerklasse 1 udn einen nach Steuerklasse 6.
Wäre eine der beiden Tätigkeit über 450,- Euro, dann wäre eine Tätigkeit in der Gleitzone (Midijob) und der andere ein Minijob.
Eigentlich wäre das Problem einfach zu lösen, denn die Lösung "Minijob" ist, wie ich hier schon mehrfach dargestellt habe, für Studenten eigentlich falsch.
Ein Minijob bringt 450,- Euro netto für den Arbeitnehmer. Den Arbeitgeber kostet es 32 % Pauschalabgaben, das sind 144,- Euro. Die Kosten betragen damit 589,- Euro.
Da ein Student nur Rentenversicherung zahlt, entsprechen diese Kosten einem Brutto von 538,- euro, was für den Studenten dann 492,- Euro netto wären.
Aber Studenten und manche Arbeitgeber scheinen ja lieber irgendwelchen Leute zu folgen die sagen "450,- Euro ist Abgabenfrei" und der Arbeitgeber findet es einfach, weil er es von anderen Arbeitnehmern kennt.
Dir kann man nur raten zu Deinem Minijobarbeitgeber zu gehen udn es so zu machen, wie von mir beschrieben.
Dann kann die Uni als Minijob abrechnen.
Zu Frage 1: Weil man dann 20 Minijobs a 400 Euro haben könnte und immer noch pauschal versteuert würde, obwohl man 8000 Euro im Monat verdient.
Zu Frage 2: Welche Steuer wann erstattet wird, hängt nicht von den Klassen ab, sondern von deinem Status (Vollzeitstudent) und deinem erzielten Einkommen.
Zu Frage 3: Steuerklasse 1 und Minijob gibt es nicht. Bei zwei Jobs ist einer in Klasse 6. Punkt aus. Da bleibt also nur die Frage, ob dein Minijob-Arbeitgeber das Konzept Klasse 1 ohne Sozialversicherung versteht. Das ist leider nicht selbstverständlich, nicht einmal in richtig großen Firmen, da musste ich mich auch schon streiten und bin nur mit eigens angeforderter Stellungnahme der Krankenkasse weitergekommen.
Hallo,
wfwbinder hat schon alles erklärt. Nur zur Ergänzung: Nach der Einkommensteuererklärung (früher Lohsteuerjahresausgleich)bekommst Du alle Steuern zurück.