Grundstücksart? - Berechnung zur Aufteilung eines Grundstückspreises?
Hallo Zusammen,
ich habe vor 3 Jahren eine ETW erworben. Bei der ETW handelt es sich um eine Einheit in einem Mehrfamilienhaus über 6 Aufgänge und 5 Etagen.
Leider wurde vom Finanzamt die Afa sehr weit runter korrigiert (3,72% Gebäudewert). Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob das FA hier richtig vorgegangen ist.
Das FA hat meine ETW als Grundstücksart „EFH/ ZFH (ohne weitere Angaben)“ klassifiziert, wodurch meine ETW mit ca. 50qm ins Verhältnis zum kompletten Grundstück mit 1.770qm gesetzt wird. Hier entsteht natürlich mMn ein sehr großes Missverhältnis. Als Grundstücksart kann ebenfalls „Wohnungseigentum“ ausgewählt werden und ein Mieteigentumsanteil (ist im Kaufvertrag festgeschrieben) angegeben werden.
Meine Fragen wären nun:
Welche Grundstücksart ist eine ETW in einem Mehrfamilienhaus? Ist es richtig, dass eine einzelne Wohnung mit einem kompletten Grundstück ins Verhältnis gesetzt wird?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
Dennis
6 Antworten
Grundstücksart bei einer ETW ist bei Kaufpreisaufteilung Wohnungseigentum, genau so wie du das geschildert hast.
Auch die Ausführung mit den Mieteigentumsanteilen Zähler/Nenner ist korrekt.
Kann man sich übrigens hier selbst erarbeiten
Hallo,
vielen Dank für die Rückmeldung. Das Template habe ich gefunden. Eine genaue Erläuterung, in welche Kategorie eine Eigentumswohnung gehört, enthält die Anleitung jedoch nicht.
Aber vielen Dank für die Bestätigung. Dann werde ich die nächste Steuererklärung dementsprechend anpassen.
Viele Grüße.
Mir ist nicht klargeworden, worum es hier eigentlich geht. Grundsteuer oder Einkommensteuer?
Für die einkommensteuerrechtliche Aufteilung erscheinen mir 3,72% - auch ohne Kenntnis der Gegebenheiten - waghalsig niedrig. Wie hat das Finanzamt das denn begründet?
Da ein Haus mit 5 Etagen auf derselben Fläche steht wie ein Haus mit einer Etage, muss zwangsläufig der Bodenwert eher recht niedrig sein.
Was hilft?
Einspruch einlegen, Gutachter mit einer Kaufpreisaufteilung beauftragen. Vorher ausrechnen, ob sich das bei der Abschreibung überhaupt lohnt.
Deine Wohnung ist gar keine Grundstücksart ?!?!? Dir gehört ein Teil der Gemeinschaft und der gehört das Grundstück. Dein Teil ist soviel "wert" wie es in der Teilungserklärung steht.
Nimm ein einfaches Beispiel
1770qm Grundstück gehört einer 2er WEG, jeder der beiden Eigentümer hat 500/500 tel . Dann gehört dir die Hälte. Was willst du da deuteln ?!?!?
Nur weil du es nun komplozierter beschreibst steht dein Anteil in der Teilungserklärung.
Der Anteil Grund und Boden wird dann wieder anders berechnet.
3,72 ?
Ich kann es nicht glauben - bist Du sicher?
Ich habe das einmal gesehen - das war aber ein zerbombtes Ding, wo die Abrissbirne schon lauerte.
Hallo,
mir kommt es auch sehr niedrig vor. Deswegen werde ich dem noch einmal nachgehen.
Beste Grüße-