Welcher Stichtag des Bodenrichtwerts gilt bei der AfA Berechnung bei Vermietung?

2 Antworten

Vielen Dank!

Der Haufe war genau die Quelle, die ich auch gefunden hatte und es wäre schön, wenn das so richtig ist. Ich habe aber keine offizielle Quelle dafür gefunden.

In der Anleitung des Finanzministeriums zur Berechnung der Aufteilung eines Grundstückkaufpreises aus 2018 steht, dass der jeweils letzte "Ermittlungsstichtag vor dem Abschluss des Kaufvertrages" gilt (S. 2 zu Ziffer 12)

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Einkommenssteuer/2018-03-28-Berechnung-Aufteilung-Grundstueckskaufpreis-Anleitung-Stand-28032018.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Andri123  31.10.2018, 19:11

Haufe ist aber schon eine gute Quelle m.E.. Ich bin Laie und kann nur ganz gut googeln. Ggf. setzt Du das erst mal so an und falls das FA Probleme macht, fragst Du nochmal.

Ich habe jetzt den Link nicht durchgelesen, aber nach erstem Verständnis widerspricht doch " der jeweils letzte Ermittlungsstichtag vor dem Abschluss des Kaufvertrages" nicht dem Artikel von Haufe.

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