gründungszuschuss und teilzeitjob
Kann ich auch einen Gründungszuschuss erhalten wenn ich einen Teilzeitjob (30 Std. / Woche) annehme?
Angenommen ich wäre nach Kündigung meiner Vollzeitstelle durch den Arbeitgeber 1 Monat lang arbeitslos und würde dann den Teilzeitjob beginnen. Ist es dabei von Bedeutung, ob ich den Vertrag der Teilzeitstelle bei Antragstellung schon unterschrieben habe?
Schließlich möchte ich mich auch - besonders in der Anfangsphase - zusätzlich absichern und gleichzeitig in den Aufbau meines Unternhemens investieren.
1 Antwort
Ich fürchte, dieses Vorhaben wird bei der Arbeitsagentur nicht gefördert werden können, da es Gründungszuschuß nur gibt, wenn Du Dich hauptberuflich selbständig machen möchtest (so mein Wissensstand). Kannst aber zur Vorsicht gerne noch mal dort nachfragen.