Muss ich Bewerbungen schreiben wenn ich ein Startup gründen will während ich ALG 1 beziehe und wird meine Sachbearbeiterin dieses dann strenger kontrollieren?

3 Antworten

Wenn Du aus dem ALG I ein Startup gründen möchtest, dann kannst Du den Gründerzuschuss beantragen.

Dann wirst Du bei der Arbeitsagentur gestrichen und alle Dinge wie Bewerbungen usw. haben sich erledigt.

Dazu musst Du einen Geschäftsplan einreichen.

In dem Moment der Firmengründung bist du nicht mehr arbeitssuchend und müsstest ALG II beantragen.

Aber das wäre ja erst wenn ich die Firmengründung vollziehe. Das würde ich sowieso erst zum spätest möglichen Zeitpunkt machen und vorher veruschen alles aufzubauen.

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Ganz einfach eine Nebentätigkeit bei Bezug von ALG1 genehmigen lassen. Diese Nebentätigkeit darf 14,5 Wochenstunden nicht überschreiten. Es dürfen nur Zusatzeinnahmen generiert werden, die einen gewissen Satz nicht überschreiten, sonst wird das ALG1 gekürzt. Allerdings kannst Du alle Kosten Deiner Selbstständigkeit anrechnen. Am besten eine Einnahmen/ Überschussrechnung führen und monatlich abschließen. Lass Dich bei der Arb Agentur beraten. Gewerbeanmeldung erst mal als Nebengewerbe. Das kann man jederzeit ummelden. Sonst hat man eh das Problem, das man die Vor-Kosten für eine Gründung nicht steuerlich absetzen kann.