Gründungszuschuss unmittelbar nach Abschluss vom Studium möglich?

3 Antworten

sofern Ihr Kommilitone, z.B. durch eine sozialversicherungspflichte Tätigkeit, während des Studiums einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld erwirtschaftet hat (innerhalb der letzten 24 Monate mindesten 360 Tage, auch unterbrochen), dann hat er auch Möglichkeiten, den Gründungszuschuss zu beantragen.

"Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war." demnach denke ich nicht, dass man direkt aus dem Studium heraus den Zuschuss bekommen kann. Man müsste sich wahrscheinlich erst einmal arbeitslos melden, dann wäre es möglich. Die genauen Bedningungen kannst du auf der Seite des Arbeitsamts finden. Anrufen hilft sicherlich auch weiter. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html