Gibt es Haftpflichtversicherungen, die Schäden am Fenster (Glasbruch, Risse) abdecken?


04.04.2023, 13:36

Wohne dort zur Miete

3 Antworten

Nein, leider nicht. Grundsätzlich gibt es in der Privathaftpflicht-Versicherung eine Deckung für so genannte Mietsachschäden - sprich: durch den Mieter hervorgerufene Sachschäden an der Wohnung.

Glasschäden bilden hier eine Ausnahme, da man sich gegen Glasbruch über die Hausratversicherung separat absichern kann.

Übrigens: apropos Glasbruch: die Glasbruch-Deckung in der Hausratversicherung gilt auch für Ceran-/Induktionskochfelder, wenn diese z. B. durch einen herabfallenden Gegenstand brechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Alarm67  04.04.2023, 19:29

"Übrigens: apropos Glasbruch: die Glasbruch-Deckung in der Hausratversicherung gilt auch für Ceran-/Induktionskochfelder, wenn diese z. B. durch einen herabfallenden Gegenstand brechen."

Korrekt, weil es sich bei einer Glasversicherung um eine sogenannte Allgefahrenversicherung handelt!

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Nein, weil du was deine eigene Mobiliarverglasung oder aber die Verglasung der von dir angemieteten / gekauften Immobilie betreffend eine Glasbruch-Versicherung abschließen kannst um diese abzudecken, bzw. den Glasbruch-Baustein in Hausrat und / oder Gebäudeversicherung einschließen kannst.

Die Haftpflicht wäre nur bei Glasschäden außerhalb dieser Thematik heranziehbar (z.B. Fremde Fensterscheibe).

Auch leisten Haftpflichtversicherungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz nur zum Zeitwert des Sache unmittelbar vor Schadeneintritt, nebst Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden.

Glasbruch-Versicherungen leisten zum Wiederbeschaffungswert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Eine Glasversicherung ist nur für wenige Menschen sinnvoll. Wenn Du in einer Mietwohnung wohnst und keine teuren Glaseinbauten, die Dir gehören, vorhanden sind, ist die Versicherung unnötig. Ein Glastisch oder eine Vitrine sind in der Regel nicht so teuer, dass es die Beiträge für eine extra Versicherung rechtfertigt.