Gewerbe abgemeldet , Restabschreibung PC möglich?

3 Antworten

Nein. Der Computer wird ja - zwangsweise - entnommen, und zwar zum Verkehrswert.

Die Differenz zwischen Buchwert und Verkehrwert ist zu versteuern. Das ist das, was nebenan mit Aufgabebilanz gemeint ist.

Also ich rate mal als Mitleserin:

-Abschreibung des Restbuchwertes komplett in 2019

- Einnahme verbuchen (Verkaufspreis oder fiktive Privatentnahme gemäss Marktwert)

- Aufgabebilanz erstellen

correct  07.02.2020, 22:31

"Kleingewerbe" mit Bilanz?

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Andri123  07.02.2020, 22:41
@correct

Tja, nä? Da hab ich wohl mehr gelesen als Du.

Im übrigen schrieb ich Aufgabebilanz. Die ist m.E. Pflicht auch für Unternehmen, die eigentlich nicht bilanzierungspflichtig waren.

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EnnoWarMal  08.02.2020, 09:14
@Andri123

Aufgabebilanz ist keine Pflicht, aber den Aufgabegewinn zu ermitteln schon. Da macht sich eine Aufgabebilanz ganz gut.

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Ja warum denn nicht?