Taxischein trotz Vorstrafe?

1 Antwort

Aufgrund der besonderen Verantwortung, die du bei der Beförderung von Fahrgästen hast, wird bei der Beantragung eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung auch ein Führungszeugnis für dich eingeholt. Die Einträge dort werden zugrunde gelegt um zu beurteilen, ob du dieser besonderen Verantwortung gerecht werden kannst. Es gibt durchaus Einträge, mit denen man trotzdem Taxifahrer werden kann. Eine getilgte Vorstrafe wegen Betrugs online könnte wohl so ein Eintrag sein. Dieser steht überhaupt nicht im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr oder zeugt von Aggressionspotenzial. Natürlich bleibt es ein Vermögensdelikt, aber diesen hättest du ja aus der Ferne begangen und nicht in Zusammenhang mit einem Diebstahl oder Raub, so dass ich jetzt nicht unbedingt das Risiko sehe, dass du finanziell deine Fahrgäste übervorteilen möchtest.

Falls die Fahrerlaubnisbehörde zu den Einträgen noch einmal Rückfragen hat, würden sie sich bei dir melden.