Kann ich bei unentgeltlicher Zimmerüberlassung (Leihe) trotzdem die Nebenkosten über mein Kleingewerbe anrechnen?

1 Antwort

Alles richtig gemacht.

Da du das Zimmer für die Ausübung deiner beruflichen Tätigkeit benutzt UND es sich nicht um ein häusliches Arbeitszimmer handelt, sind die daraus entstehenden Aufwendungen natürlich Betriebsausgabe.

Für deine Eltern ändert sich nichts, außer dass sie dann eine Scheibe Wurst mehr auf dem Brot haben. Eine Vermietung kommt zumindest steuerlich nicht zum Tragen, da keine Überschüsse erzielt werden.