Geschwister auszahlen, wann muss das geschehen?

3 Antworten

Mokkay

Sobald dem Notar die behördl. Genehmigungen und die Unbedenklichkeits- bescheinigung des Finanzamts zum Kaufvertrag vorliegen, wird i.d.R. der Kaufpreis fällig. Erst nach Zahlung des Kaufpreises an die Verkäufer veranlasst der Notar, dass das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung vornimmt.

Reichen die Eigenmittel nicht aus, nimmt dein Mann zur Finanzierung des Kaufpreises Darlehen auf. Die Bestellung der erforderlichen Grundschuld sollte bereits mit der Protokolierung des Kaufvertrags vorgenommen werden. Die Vorteile erläutert der Notar.

Das wird wohl vom Vertrag und vom Vertrauen der Geschwister abhängig sein.

Normalerweise veranlasst der Notar die grundbuchliche Übertragung ja erst, wenn der Verkaufer den Zahlungseingang bestätigt hat. Und das ist ja auch ganz gut so, denn mit der grundbuchlichen Übertragung gibt der Verkäufer sein Eigentum auf.

KarinM  17.08.2019, 11:16

Hier gibt es keinen "Vertrag" sondern eine Erbauseinandersetzung

0

Wenn alle einverstanden sind, kann er mit allen eine "Abschichtung" machen. Dazu gehen alle zum Notar und lassen nur die Unterschriften geblaubigen. Danach zu Grundbuch die das kostenfrei ändern. Vorher brauchen alle ein Erbschein (teuer) den man beim Nachlassgericht bekommt.

Der Notar macht auch alles allein aber viel, viel teuere.