Grunderwerbssteuer bei Eintragung einer GBR ins Grundbuch?
Ausgnagslage:
3 Geschwister sind als Erbengemeinschaft zu jeweils 1/3 Eigentümer eines Grundstücks mit Hauses. Die Geschwister haben sich auf einen Wert von 450.000€ Euro für das Haus und Grundstück geeinigt.
Ein Geschwisterteil möchte in dem Haus gerne selber mit seinem Partner (unverheiratet) einziehen und es wurde sich darauf geeinigt den beiden anderen Geschwistern jeweils 150.000€ auszuzahlen.
Durch die direkte Erblinie wäre der Erwerb des Geschwisterteils alleine erst einmal befreit von der Grunderwerbssteuer.
(https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/erbauseinandersetzung-5-grunderwerbsteuer_idesk_PI20354_HI6431735.html#:~:text=Wenn%20die%20Erben%20vereinbaren%2C%20dass,Erbauseinandersetzung%20von%20der%20Grunderwerbsteuer%20befreit.)
Da der Partner an der Finanzierung ebenfalls beteiligt ist, möchte man diesen gerne mit ins Grundbuch aufnehmen. Wie bekommt man nun die den Partner mit ins Grundbuch ohne dabei (oder möglichst wenig) Grunderwerbsteuer zu zahlen.
Idee: GBR gründen und diese ins Grundbuch eintragen, um auch später Anteile flexibel übertragen zu können. Wie verhält es sich hier mit der Grunderwerbsteuer (auch bei späterer Veränderung in den Anteilen?)
1 Antwort
Ist denn der Wert, auf den man sich geeinigt hat, auch realistisch? Sonst fällt nämlich zusätzlich noch Schenkungssteuer an.
Grundsätzlich würde nur der Partner die Grunderwerbsteuer zahlen, würde man ihn passend, also zu 1/3 uns Grundbuch nehmen. Das dürfte verkraftbar sein.
Bei einer GBR bin ich raus. Kann mir aber nicht vorstellen, dass es einen wirklichen Vorteil bringt, sonst hätten das viel mehr Leute.
Der Wert ist realistisch (mehrere Makler + Gutachten)
Und was würde passieren, wenn man zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des GBR Vertrages die Anteile verändert (bspw. von 70:30 zu 50:50). Fällt dann für die neuen 20% des Partners wieder Grunderwerbsteuer an?