Steuern bei Erbauszahlung

1 Antwort

Jeder versteuert das Erbe im zeitpunkt des Erbanfalls.

Beispiel:

Das haus hat einen Wert von 600.000,- Euro. die 3 erbengleichmäßig. jeder hat ein Erbe von 200.000,- (was freibleibt).

Damit ist es erledigt.

Die spätere Erbauseinandersetzung hat keine steuerliche Wirkung mehr.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
sakerh 
Fragesteller
 16.12.2010, 19:04

Vielen Dank für die Antwort, ist uns sehr hilfreich. Im unserem Fall handelt es sich sogar um einen weitaus geringeren Betrag, auf den man sich nach Erbschaft sinnvoll geeinigt hat.

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EnnoBecker  16.12.2010, 21:48

Hier ist aber nicht mehr die Erbschaftsteuer zu prüfen, sondern für den Erben, der das Hausteil "abgibt", ein Fall für den § 23 EStG und für die Erben, die das Hausteil bekommen, ein Anschaffungsvorgang. Nach den üblichen Grundsätzen zu behandeln, die für einen Grundstückserwerb gelten.

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