Vater stirbt hat Haus seinem einzigen Sohn vererbt, es liegt kein Testament vor.Muss der Sohn sich ins Grundbuch eintragen lassen, nachdem Tod des Vaters?

2 Antworten

Man muss nicht, aber es spart Geld.

Wenn man sich unverzüglich eintragen lässt, ist es kostenlos.

Jonny:

Der Bestimmtheitsgrundsatz gebietet es, dass das Grundstück, über das durch Rechtsgeschäft verfügt werden soll, sowie Berechtigter und Inhalt eines an einem Grundstück eintragungsfähigen Rechts klar und eindeutig feststehen müssen (Gebot der Klarheit und Wahrheit).

Durch Vorlage des Erbscheins zu den Grundakten des zuständigen Grundbuchamts erreichst du die Berichtigung des Eigentümers und zwar kostenfrei, wenn dies innerhalb von zwei Jahren seit dem Erbfall geschieht (KV 14110 Gerichts- und Notarkostengesetz).