Geschenkte Kinderkleidung wird zurück verlangt? Rechtslage?

5 Antworten

sie schenkte diese meiner Tochter mit der Maßgabe, die eventuell irgendwann mal zurück haben zu wollen.

Das macht in dieser Kombination schon nicht viel Sinn. Entweder schenkt man etwas oder man verleiht es.

Ein Rückforderungsrecht außerhalb der gesetzlichen Regelungen wäre explizit vertraglich zu vereinbaren, die Beweislast trifft im Zweifel den Schenkenden bzw. den zur Rückforderung Berechtigten.

Insofern: Vergiss die Sache einfach.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Lass mich raten. Sie hat Dir die Klamotten unentgeltlich für Deine Tochter gegeben, und Du hast diese nun verkauft? Da verstehe ich den Ärger.

Eine rechtliche Grundlage für Forderungen wird vermutlich nicht bestehen/nachweisbar sein. Aber ich verstehe durchaus den Ärger der früheren Freundin.

laß es doch und schalte das alte Handy nicht mehr an.
was soll dir denn passieren?
Nichts
vergiss es einfach und mach dir keine Gedanken mehr.

sie müsste Zivilklage gegen dich führen... wegen alten Sachen macht das niemand...

zum anderen ist die klagende Partei in der Beweisnot...

nix musst du tun...sie will ja was ...nicht du...

einfach zickenkrieg...garnicht erst antworten...

ich will ihr ehrlich gesagt überhaupt nicht antworten

dann lasse es einfach - irgendwelche "Rechte" aus der Überlassung besagter Kleidung lassen sich juristisch kaum herleiten.