Können meine Eltern mir (mein) Geld vorenthalten?

4 Antworten

Deine Eltern sind die Erziehungsberechtigten und auch Erziehungsverpflichteten, was manchmal übersehen wird.

Das heißt sie können Dein Geld blockieren, Verfügungen von Dir blockieren, oder sogar rückgängig machen, wenn sie über den "Taschengeldparagraphen" hinaus gehen.

Natürlich dürfen sie kein Geld von Dir für sich selbst verwenden, aber sie dürfen Dich vor sinnlosen Ausgaben (auch wenn sie Dir sinnvoll erscheinen) schützen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

1. Ist es (gesetzlich) in Ordnung, wenn meine Eltern teil des Geldes oder den ganzen Lohn vom Minijob als "Bestrafung" einziehen?

Was meinst du mit dem Satz?

Generell dürfen deine Eltern dein Geld verwalten, das haben dir die anderen hier auch schon mitgeteilt. Was sie nicht machen dürfen, ist dein Geld ohne dein Einverständnis auszugeben. Es sei denn es währe eine Notlage, die auch dich betrifft. Sie können als keine Gelder "zur Strafe" abziehen und selber nutzen.

Was aber noch zu beachten währe-

Sofern deine Eltern ALG2 bekommen ist ein Teil deines Geldes auf euer ALG2 anrechenbar, diesen Teil dürfen sie tatsächlich von dir verlangen und der Haushaltskasse zuführen.

Desweiteren Eigenverdienst ist auf die Unterhaltsleistung der Eltern anrechenbar. Unter 18 zur Hälfte, dementsprechend dürften deine Eltern tatsächlich auch wenn sie nicht ALG2 Empfänger sind 50% deines Verdienstes von dir verlangen um einen Teil deiner verursachten Kosten zu decken.

Aristol 
Fragesteller
 21.07.2023, 13:43
Desweiteren Eigenverdienst ist auf die Unterhaltsleistung der Eltern anrechenbar. Unter 18 zur Hälfte, dementsprechend dürften deine Eltern tatsächlich auch wenn sie nicht ALG2 Empfänger sind 50% deines Verdienstes von dir verlangen um einen Teil deiner verursachten Kosten zu decken.

Irgendwas wo man des nachschlagen kann (Gesetzte, Rechtsprechungen, etc.)

Mit ALG2 wird vermutlich Arbeitslosengeld 2 gemeint? Wenn ja ist dies nicht der Fall, beide Elternteile arbeiten.

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berlina76  21.07.2023, 14:42
@Aristol

Hier z.b. kannst gern weitergoogeln

https://www.finanztip.de/kindeseinkuenfte/

Soweit das Einkommen darüber hinausgeht, gilt folgendes: ein Teil, mindestens 40 Euro, bleibt als berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei. Der darüber hinausgehende Betrag wird „nach Billigkeit“ angerechnet. In den meisten Fällen wird man die Hälfte des zusätzlichen Betrages anrechnen können.

Beispiel: ein Schüler verdient nebenher 200 Euro netto. Da 40 Euro anrechnungsfrei bleiben, ist der Rest von 160 Euro nach Billigkeit anzurechnen. Rechnet man die Hälfte an, so sind dies 80 Euro, das heißt der Unterhalt reduziert sich um 80 Euro.

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Die Eltern sind deine gesetzlichen Vertreter bis du volljährig bist. Damit können sie entscheiden, ob und in wie weit du über die Konten verfügen darfst und sind automatisch verfügungsberechtigt, ggf. aber nur gemeinsam, wenn das ein Elternteil verlangt.

Nach 1642 BGB sind sie allerdings verpflichtet das Vermögen des Kindes zu erhalten. Sie dürfen dein verdientes Geld also nicht einfach für sich selbst ausgeben. Sie sind dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.

Etwas anders sieht es aus, wenn das Guthaben ausschließlich von ihrem Geld stammt.

Ist es (gesetzlich) in Ordnung, wenn meine Eltern teil des Geldes oder den ganzen Lohn vom Minijob als "Bestrafung" einziehen?

Auch wenn es Dir nicht behagt - Deine Eltern können "Kostgeld" / anteilige Kosten für Deinen Lebenunterhalt einfordern.

Können meine Eltern mir das Geld das auf dem Sparkassenbuch (Sparbuch) und Tagesgeldkonto (Commerzbank) vorenthalten, auch wenn Sie das Geld darauf eingezahlt haben, das Konto jedoch unter meinem Namen geführt wird?

Sie können dieses Geld bis zurm Eintritt der Volljährigkeit für Dich verwalten - ansonsten gehört es Dir.