Genossenschaft-Geschäftsanteil - Auszahlung?
Ich habe seit vielen Jahren ein Konto bei einer Genossenschaftsbank, das ich nicht mehr nutze.
Bei Kontoeröffnung habe ich eine Einlage /Geschäftsanteil über 1500 € gezeichnet.
Außerdem habe ich dort eine Mietkaution für meine Geschäftsräume hinterlegt.
Nun möchte ich mein Girokonto kündigen und die Einlage über 1500 € ausbezahlt haben. Die hinterlegte Kaution muss allerdings dort bleiben, weil ich die Geschäftsräume weiterhin benötige.
Kann ich nur die Kaution bei der Bank belassen und das Girokonto auflösen, mit Auszahlung meiner Einlage über 1500 €?
2 Antworten
In welcher Form ist die Mietkaution denn dort hinterlegt worden?
Vermutlich ist da ein Sparkonto eröffnet und das dem Vermieter verpfändet worden. Im Prinzip steht der Fortführung des Sparkontos nach Kündigung des Geschäftsanteils entgegen. Allerdings kann es sein, daß Dich die Bank zur Auflösung dieses Kontos drängen wird als Gegenreaktion auf die Beendigung der Geschäftsverbindung.
Hast Du Dich im übrigen anhand der Satzung darüber informiert, wie lange die Kündigungsfrist beim Genossenschaftsanteil ist? Es kann durchaus eine längere Zeit dauern bis das Geld ausgezahlt wird.
Danke für den Hinweis. Genau deshalb sollte ich gar nicht versuchen, den Geschäftsanteil zu kündigen.
Ich frage mich jetzt eher, ob diese Einlage mit zu meinem Guthaben zählen würde, z.B. bei Anfrage für einen Geschäftskredit bei einer anderen Bank.
Außerdem frage ich mich, ob der Anteil im Falle meines Todes dann sofort ausgezahlt werden könnte (hoffe ich!), um ihn für die Abwicklung meines Betriebs bei meinem - hoffentlich nicht eintretenden frühzeitigen Tod - zu verwenden.
Auch im Todesfall wird der Geschäftsanteil nicht sofort ausgezahlt; man erspart sich nur die Kündigung.
Wegen der nur bedingten Verfügbarkeit wird die andere Bank dies kaum als Guthaben bewerten.
Danke, dies habe ich auch schon vermutet. Nun ist es mir klarer geworden.
Wenn du deinen Geschäftsanteil dennoch los werden willst, gibt es noch die Möglichkeit diese an andere Mitglieder weiter zu verkaufen. (Wenn das für dich in Frage kommt, kannst du ja evtl. eine Kontaktinfo da lassen.
Geschäftsanteile können inder Regel nur zum Geschäftsjahresende gekündigt werden und bis es zur Auszahlung kommt vergeht in der Regel ein weiteres Jahr. In der heutigen Zeit der Niedrigzinsen sollte man einmal nachschauen, wie hoch die Dividente der Anteile ist - erfahrungsgemäß liegt diese noch deutlich über dem sonst üblichen Zinsniveau.