Gehört Erbe während der Ehe zum verwertbaren Vermögen i.S. Pflegeheimkosten?
Ehefrau erhält während der Ehe (Gütertrennung) eine Erbschaft von dem verstorbenen Vater. Der Ehemann muss in ein Pflegeheim, es ist ein monatlicher Eigenenanteil von 2.500 € zu leisten. Muss das Erbe mit eingesetzt werden oder verhält es sich so wie im BGB beschrieben, das es im Alleineigentum der Ehefrau verbleibt?
2 Antworten
Die Ehefrau hat für die zusätzlichen Heimpflegekosten aufzukommen!
Wie und woher zählt nicht!
Entweder kann sie das leisten oder muss Sozialhilfe beantragen.
Und dann spielt natürlich das Vermögen eine nicht ganz unwichtige Rolle!
Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet.
Eine Ehe ist eine "Einstehensgemeinschaft."
Mh, verstehe ich jetzt nicht. 🤔. Der Darlehensbetrag wurde dem Ehemann zur Verfügung, also das Geld ist nicht mehr da. Die Frau hat aber den ,,Schuldschein,,
Müsste das Sozialamt diesen Betrag nicht von dem verwertbaren abziehen? Ist schon eine spezielle Frage 😫
Also die Frau hat dem Mann etwas geliehen? Ich dachte ein Dritter hat dem Mann etwas geliehen.
Na die Frau kann natürlich von dem Mann verlangen das Geld zurückzuzahlen. Aber da wird ja nicht zu holen sein, denn er hat ja nichts mehr. Das schmälert aber nicht den Unterhalt, den die Frau zahlen muss.
Wie wird dann eine offene Verbindlichkeit berücksichtigt? Es wurde ein Darlehen gewährt (schriftlich) welches der Mann (Pflegebedürftige) noch nicht getilgt hat?