Wie kann ích meinen Sohn vom Erbe ausschließen?

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Die Situation ist etwas zu verworren, um eine klare Antwort zu geben - leibliche Kinder können nicht vom Erbe ausgeschlossen werden, das gilt gundsätzlich, es gibt nur ganz wenige Ausnahmen.

Adoptivkinder erben ebenso und können auch nicht vom Erbe ohne weiteres ausgeschlossen werden.

Wenn das Kind von der Frau in die erste Ehe mitgebracht wurde, hat es auch keinen Erbanspruch gegen dich.

Im übrigen solltest du in deiner Situation ersnsthaft ein Testament in Erwägung ziehen, beim Notar ist es gar nicht so teuer, und da du etwas vermögend bist, solltest du dir das leisten können.