Stiefmutter, Stiefkinder, Erbschaft

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Stiefkind wird seit 2009 dem leiblichen Kind gleichgestellt und mit 400.000€ Freibetrag berücksichtigt. Was höher ist fällt unter Steuerklasse 1. So war es bei mir als ich damals als Stiefkind nach notariellem Testament Alleinerbe wurde !!!!!!!