Für wen ist Inventarliste bei Zwischenmietvertrag vorallem vorteilhaft?
Hi - ich habe eine Frage an die Community bezüglich einer Inventarliste bei einem Zwischenmietvertrag. Und zwar werde ich für die kommenden Monate bei einer Person zur Zwischenmiete einziehen. Die Möbel werden dabei in der Wohnung gelassen, so dass ich diese in der Zeit benutzten kann. Ein Vertrag gibt es schon, allerdings keine Inventarliste der vorhandenen Möbel bzw. über deren Zustand. Für wen ist so eine Inventarliste denn im Streitfall vorallem von Vorteil? Für den Vermietenden der die Möbel überlässt oder derjenigen der zur Zwischenmiete einzieht und sie in dieser Zeit nutzen wird?
1 Antwort
Für beide seiten.
Für den Vermieter um nachweisen zu können, das er die Wohnung in einwandfreien Zustand übergeben hat und für den Mieter um sich gegen überzogene und/oder unberechtigte Forderungen zu wehren.
Es vermeidet den sinnlosen Streit