Freundin als "bedürftige Person" steuerlich absetzbar?

1 Antwort

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Hallo,

@wurzlsepp6682 hat recht ! 

Vor ein paar Tagen hatten wir zum Sachverhalt eine ähnliche Frage.

Die richtige Antwort hier:

Antwort

von Petz1900, 13.04.2017  ..........ich habe gelesen, dass deine Freundin noch kindergeldberechtigt ist.

Da jemand Anspruch auf das Kindergeld hat (entweder ihre Eltern oder sie selber), kann man eben nicht Unterstützung bedürftiger Personen geltend machen.

wfwbinder  07.05.2017, 22:25

Vollkommen richtig: § 33 a, Abs. 1, Satz 4 EStG:

 Voraussetzung ist, dass weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld für die unterhaltene Person hat ..............

Also, klappt nicht.

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Gaenseliesel  07.05.2017, 22:32
@wfwbinder

diese kleine (Un)-Wichtigkeit " Kindergeld ", richtig gestellt von Petz1900.....hat sich auch mir jetzt eingeprägt !    ;-)) 

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Feierabendklaus 
Fragesteller
 08.05.2017, 20:14
@Gaenseliesel

Ich hatte schon befürchtet, dass es am wahrscheinlichsten an der Kindergeld-Geschichte scheitert

Trotzdem vielen Dank für die Antwort :)

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Gaenseliesel  08.05.2017, 21:38
@Feierabendklaus

Ja, tut mir leid für euch ! 

Schau doch auch hier noch einmal rein, ob die Freundin evtl. Wohngeld berechtigt ist. Hier heißt die Hürde allerdings " Bafög ". Da du darüber nichts erwähnst, schau selbst einmal nach dieser Option. 

 https://www.studierenplus.de/wohngeld-studenten/

Alles Gute und Danke fürs Feedback sowie der Bewertung ! 

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