Können Eltern die Kosten für ein duales Studium ihrer Kinder steuerlich absetzen?

1 Antwort

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Jein.

Ja, wenn für die Kinder kein Anspruch auf Kindergeld/kindbezogene Freibeträge besteht, aber eine zivilrechtliche Unterhaltsverpflichtung. In diesem Falle könnten Aufwendungen nach Maßgabe des § 33a (1) EStG asl außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden.

Hier entlang: http://www.buzer.de/s1.htm?a=33a&g=estg

Und nein, wenn der Anspruch auf Kindergeld/kindbezogene Freibeträge besteht oder eine zivilrechtliche Unterhaltsverpflichtung nicht besteht. Denn das schließt § 33a (1) EStG explizit aus.