Geld für die Operation eines kranken Kindes im Ausland gespendet steuerlich absetzen

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Der Sachverhalt hat sich gewandelt.

von allgemein "ein krankes Kind im Ausland" wo man sich ein anonymes Kind, oder UNO-Patenkind vorstellt, wandelt es sich zu familiärer Hilfe an die Cousine mit krankem Kind.

Das mag zwar vom Grund her das Gleiche sein, aber in Bezug auf die Prüfung von möglichen steuerlichen Auswirkungen recht erhablich.

Bei einer mehr oder weniger anonymen Sache hätte man zweckbestimmt an eine internationale Organisation spenden können (wenn man vorher gefragt hätte.).

Hier ist es eine innerfamiliäre Hilfe, die unter ganz anderen Gesichtspunkten zu prüfen wäre.

Leider komme ich bei den § 33 udn 33a, die aus meiner Sicht, wenn überhaupt, in Frage kämen, nicht zu einem positiven Ergebnis.

weder gehört die Cousine zum Personenkreis gem. § 33a, noch paßt es auf § 33 EStG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986