Kann ein Student der nicht mehr zu Hause wohnt das Kindergeld direkt bekommen?
Hallo, ich bin mir bewusst, dass das Kindergeld normalerweise den Eltern zu steht. Aber was ist der Fall wenn man als Student auszieht, weil man einen guten Platz in einer anderen Stadt bekommen hat. Die Eltern sagen, aber dass man genauso gut zu Hause bleiben könnt und somit weniger Kosten „verursachen“ würde. Wenn man den Platz in der anderne Uni annimmt, dann wollen sie einen nich tunterstützen. Kann man in diesem Fall das Kindergeld direkt dem zukünftigen Studenten zusprechen?
2 Antworten
In dem Fall kann bei der Familienkasse ein Abzweigungsantrag gestellt werden. Sollte es sich bei dem geplanten Studium um die Erstausbildung handeln, sind die Eltern natürlich unterhaltspflichtig. Der Bedarf eines Studenten mit eigener Wohnung beträgt 670€. Darauf wird das Kindergeld angerechnet. Weiter muss der Student BAföG beantragen. Wird dieses gewährt, wird ebenfalls auf den Bedarf angerechnet. Verbleibt dann noch eine Differenz zu den 670€ wäre dieses durch die Elter zu leisten.
Kindergeld steht doch immer zu, solange man unter 25 und in der Erstausbildung ist!