Kann ein Student der nicht mehr zu Hause wohnt das Kindergeld direkt bekommen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In dem Fall kann bei der Familienkasse ein Abzweigungsantrag gestellt werden. Sollte es sich bei dem geplanten Studium um die Erstausbildung handeln, sind die Eltern natürlich unterhaltspflichtig. Der Bedarf eines Studenten mit eigener Wohnung beträgt 670€. Darauf wird das Kindergeld angerechnet. Weiter muss der Student BAföG beantragen. Wird dieses gewährt, wird ebenfalls auf den Bedarf angerechnet. Verbleibt dann noch eine Differenz zu den 670€ wäre dieses durch die Elter zu leisten.

Kindergeld steht doch immer zu, solange man unter 25 und in der Erstausbildung ist!