Freibetrag auf Kapitaleinnahmen für Steuerausländer?
Hi,
Person A ist nicht in Deutschland steuerpflichtig aber Deutscher.
In Deutschland besitzt er noch Konten, wo noch wenig Kapital liegt und dort wurden Person A ein paar Euro Zinseinnahmen gutgeschrieben ohne Abzug von Steuern, weil dort ehemals noch ein Freibetrag hinterlegt war.
Muss Person A handeln? Kann er von dem Freibetrag Gebrauch machen ?
2 Antworten
Die Person i s t in Deutschland steuerpflichtig - wenn auch nur beschränkt (was mit der Staatsangehörigkeit nichts zu tun hat).
Einen Freibetrag hat sie nicht. Was aber kommt bei "ein paar" Euro raus ?
Was steht in meiner ersten Antwort - beschränkt steuerpflichtig.
Ein Arbeiter in X (Staatsangehörigkeit egal - auch schon erwähnt) ist mit seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dort unbeschränkt steuerpflichtig.
Mit seinen inländischen Einkünften bleibt er beschränkt steuerpflichtig.
Wie kommst Du drauf, dass das nicht stimmt?!
Tut mir leid aber ich denke, du hast die Frage nicht richtig verstanden.
Es geht um Kapitaleinkünfte. Das wäre für Deutsche also der Fall, dass Sie in der Schweiz, Luxemburg, Österreich oder Singapur Depots oder Konten haben. Wenn es ein DBA geben würden, nachdem die Zinsen nicht in D sondern dort steuerpflichtig sind, könnte es in genau dem Land auch sehr geringe Steuern auf Kapitaleinkünfte geben und wir hätten eine (legale!) Steueroase.
Dass Deutschland für irgendein Land eine solche Steueroase ist, wage ich zu bezweifeln. Genau den Fall des Fragestellers haben wir ziemlich oft. Vor allem Kunden aus Österreich und der Schweiz. Weil Deutschland für Ausländer keine Quellensteuer einbehält, hat ein Depot hier für die Vorteile. Zu versteuern sind die Einkünfte aber nach dem Recht des Landes, in dem die Leute steuerpflichtig sind.
Die Einkünfte sind nach den Regeln des Landes zu versteuern, in dem A steuerpflichtig ist.
Wenn er der Bank die neue Adresse mitteilt, läuft alles richtig. Es wird dann in D keine Steuer abgezogen.
Was ist mit den ganzen Auswanderern, die in Deutschland noch ein Konto hinterlassen mit der Adresse ihrer Freunde/Familie für Notfälle. Dank Onlinebanking geht das problemlos.
Angenommen es sind ein paar Euro darauf und dieses Guthaben wird mit 0,1% verzinst. Am Ende des Jahres kommen 2€ Ertrag bei raus und parallel läuft noch ein Freibetrag auf dem Konto.
Macht A sich trotz 0,52€ nichtgezahlter Ertragssteuer strafbar?
Was? Stimmt doch gar nicht.
Wenn A beruflich auswandert und per Arbeitsvisum in Land X tätig ist, ist er in X steuerpflichtig, auch wenn er noch deutscher Staatsbürger ist.