Berechnung der Kapitalertragsteuer auf Online-Handelskonten außerhalb Deutschlands?

HAFTUNGSAUSSCHLUSS:

DIESER BEITRAG UND ALLE KOMMENTARE ZU DIESEM BEITRAG KÖNNEN NICHT ALS OFFIZIELLE STEUERBERATUNG ANGESEHEN WERDEN UND DIENEN NUR ZU BILDUNGSZWECKEN.

Hallo zusammen,

Auf einer Online-Handelsplattform, die sich nicht in Deutschland befindet, Dir jedoch einen Steuerbericht nach deutschem Recht zur Verfügung stellt, habe ich im Jahr 2021 einige Gewinne erzielt, die ich nicht von meinem Konto abgehoben und wieder investiert habe, was im Jahr 2022 zu fast gleichen Verlusten geführt hat.

Meine Verluste in meinem Steuerbericht 2022 sind im Gegensatz zu meinem Gewinn für 2021, der in meinem Steuerbericht, der die rechtliche Grundlage für meine Steuerzahlungsberechnung darstellt, klar ausgewiesen ist, in mehrere Zahlen unterteilt:

  1. Ausländische Kapitalerträge (i. S. v. Anlage KAP Zeile 19),
  2. Verluste aus der Veräußerung von Aktien (i. S. v. Anlage KAP Zeile 23),
  3. Verluste aus Termingeschäften (i. S. v. Anlage KAP Zeile 24), und
  4. Gewinn / Verlust (i. S. v. Anlage SO Zeile 47).

Ich wollte meine Gewinne aus dem Jahr 2021 so weit wie möglich mit meinen Verlusten aus dem Jahr 2022 ausgleichen, aber mein Steuerberater sagte mir, dass hierfür nur die letzte Position (Gewinn / Verlust (i. S. v. Anlage SO Zeile 47)) verwendet werden kann.

Ist es so? Ich meine, ist nur der Gewinn/Verlust (i. S. v. Anlage SO Zeile 47) von der Kapitalertragsteuer abzugsfähig?

Vielen Dank im Voraus für Eure Zeit.

Kapitalerträge, Kapitalertragssteuer
Verrechnung Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer unter Grundfreibetrag?

Hallo zusammen,

als Student habe ich 2016 ein dreimonatiges Praktikum mit einem monatlichen Gehalt von ca. 1.500€ brutto absolviert. Um mir die Lohnsteuer zurückzuholen (gesamte Einkünfte aus Praktikum 4.500€) habe ich eine Steuererklärung eingereicht. Dabei habe ich auch Kapitalerträge in Form von Dividenden in Anlage KAP angegeben. Hierbei handelte es sich um ca. 1.600€ aus Dividende und Aktienverkauf. Als Student habe ich hierbei eine NV-Bescheinigung, so dass ich bei der Dividende und den Aktienverkäufen keine Kapitalertragssteuer abgezogen wurde.

Meine Erwartung wäre gewesen, dass ich insgesamt vom Finanzamt einen Betrag von ca. 240€ für die gezahlte Lohnsteuer zurückerhalte. Mit meinem Einkommen + Kapitalerträgen komme ich ja insgesamt lediglich auf 4.500€ + 1.600€ = 6.100€ und liege somit unter dem Grundfreibetrag von 8.820€.

In dem Steuerbescheid vom Finanzamt wurde jedoch dann die von mir gezahlte Lohnsteuer i.H.v. ca. 240€ mit dem nicht versteuerten Kapitalertrag i.H.v. (1600€ - 801€ (SparerPauschBetrag)) x 25% = 799€ x 25% = 200€ verrechnet.

Folglich wurde mir lediglich ca. 40€ ausgezahlt (240€ mir zustehende Lohnsteuer - 200€ Kapitalerträge (versteuerter Betrag über Pauschbetrag) ).

Könnte mir bitte jemand kurz den Grund dafür nennen, dass das so verrechnet wurde? Wieso wurden meine Kapitalerträge jetzt versteuert, wenn ich doch eigentlich insgesamt mit Einkünften + Kapitalerträgen unter dem Grundfreibetrag liege?

Habe da in den letzten Monaten mehrmals darüber nachgedacht und versucht es zu verstehen, aber das tu ich nicht. Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir hierbei weiterhelfen könntet! :-)

Vielen Dank und Viele Grüsse

Lohnsteuer, Steuererklärung, Kapitalertragssteuer
An welcher Position im Steuerbescheid erkennt man die Erstattung von zuviel abegeführter Kapitalertragssteuer?

folgendes: ich habe meine Steuererklärung gemacht mit WISO Sparbuch. Die Erstattung vom Finanzamt ist auch fast genauso hoch ausgefallen wie das Programm es ausgerechnet hat, also hab ich wohl alles richtig eingetragen! das ist die Gute Nachricht, auch dass die Erstattung mir schon überwiesen wurde.

ich werde nur aus dem Steuerbescheid nicht schlau, weil ich eigentlich erkennen will, welche Position mir sagt, dass mir zuviel abgeführte Kapitalertragssteuer erstattet wurde. Problem war nämlich, ich als single hab 801 EUR freibetrag, den hatte ich auf meine Banken aufgeteilt, aber eben nur nicht auf alle. ich hatte leider bei der Bank, die mit dem grössten Zinsertrag , keinen Freibetrag eingetragen, weil ich dachte, die Zinsen werden doch erst diees Jahr ausgezahlt dass auch der Abzug erst dieses Jahr erfolgt. (es geht um ein Festgeldkonto von 2014 , mit Laufzeit 2 Jahre). pustekuchen, auch wenn ich die Zinsen nicht ausgezahlt bekommen habe, wurde die Abgeltungssteuer schon abgeführt.

ich hab mir also die Mühe gemacht, den Steuerbescheid nochmal genauer anzugucken, aber ich sehe nirgendswo eine genaue bezeichnung, worin steht, dass xy EUR abgeltungsteuer abgeführt wurden, weil ich Freibetrag nicht eingetragen hab, und deswegen xy EUR wieder erstattet wurden.

ich meine, es hat bestimmt schon seine Richtigkeit, der Steuerbescheid als ganzes, weil wie oben gesagt, die vom WISO Programm errechnte Summe stimmt mit dem Finanzamt überein.

aber mich interessiert , wo im Steuerbescheid ich das erkenne.

danke vorab.

Abgeltungssteuer, Erstattung, Finanzamt, steuerbescheid, Kapitalertragssteuer
DE - DK - zwei Wohnsitze: Wo werden deutsche Kapitalerträge versteuert?

Mein Mann und ich sind Deutsche. Wir arbeiten und leben beide in Dänemark (DK) (Wohnsitz in DK). Gleichzeitig haben wir einen Wohnsitz in Deutschland. Die engeren Beziehungen haben wir zu Dänemark (Lebensmittelpunkt = DK).

Wir haben Kapitalvermögen in Deutschland.

Momentan wollen sowohl DK als auch DE diese Kapitalerträge komplett besteuern (was einer doppelten Besteuerung entspricht).

Meine Fragen: In welchem Land müssen unsere deutschen Kapitalerträge (Zinsen + Dividenden) versteuert werden?: - nur in DK (ggf. mit deutschem Progressionsvorbehalt) - nur DE (ggf. mit Progressionsvorbehalt in DK) oder - sowohl in DE als auch in DK mit Anrechnung der im anderen Land gezahlten Steuer (Welches Land dürfte hierbe zuerst Steuer einziehen?)

Und wie bekommt man gegebenenfalls die schon gezahlte deutsche Kapitalertragssteuer zurück?

Aus dem DBA (Art. 4 Abs. 1 iVm Abs 2a und Art. 11 Abs 1) geht unserer Meinung hervor, dass in diesem Fall nur in DK (ggf. mit deutschem Progressionsvorbehalt) versteuert werden muss. Unser deutsches Finanzamt hat unseren entsprechenden Einspruch allerdings abgelehnt, da das DBA nicht für deutsche Einkünfte ansetzbar sei sondern nur für ausländische Einkünfte gelten würde, und will diese Einkünfte nun voll besteuern.

Hat irgendjemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation?

Vielen Dank für Hilfe und Hinweise schon im Voraus.

Birgit

deutschland, Doppelbesteuerung, Wohnsitz, Kapitalertragssteuer
Kapitalertragssteuer für Aktien von Steuerausländern bei Rückzug: Verlusttopf und Kaufzeitpunkt

Ich habe derzeit ein Depot bei einer deutschen Bank und werde aufgrund meines Wohnsitzes als Steuerauslaender (nicht EU-Land) gefuehrt.

Meines Wissens wird von meiner deutschen Bank kein Verlusttopf fuer mich gefuehrt und ich muss derzeit keine Kapitalertragssteuer bei Verkauf von Aktien in Deutschland abfuehren.

Meine Aktien habe ich durchweg nach 2009 und waehrend meinem Aufenthalt im Ausland erworben. Einige Werte haben sich postiv entwickelt, andere eben nicht (wie das halt so ist...)

Meine Frage bezieht sich nun auf einen Rueckzug nach Deutschland.

Angenommen ich wuerde am 1. April 2014 nach Deutschland zurueckziehen und diese Wohnsitzaenderung der Bank melden. Wie werden dann Gewinne und Verluste aus Wertpapierverkaeufen im Jahr 2014 behandelt?

Muss ich Kapitalertragssteuer auf den kompletten Kursgewinn bei der Veraeusserung zahlen, oder nur auf den Gewinn seit Jahresanfang 2014 (oder Zeitpunkt des Umzugs, 1.4.)?

Wie sieht das mit Verlusttoepfen aus? Landen die gesamten Kursverluste seit erstmaligem Kauf der Werte im Verlusttopf, oder nur Verluste die seit Jahresanfang/Umzugszeitpunkt angefallen sind?

Empfiehlt es sich in so einer Situation Aktien die stark gestiegen sind noch 2013 zu verkaufen (und dann gleich wieder neuzuerwerben) und Aktien die gefallen sind bis 2014 zu behalten um Verluste anrechenn zu koennen?

Aktien, Kapitalertragssteuer

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