steuererklärung auswandern - muss ich anlage AUS ausfüllen

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Die unbeschränkte Steuerpflicht endet spätestens mit dem endgültigen Wegzug aus Deutschland. Für diesen Zeitraum ist eine ESt-Erklärung für das deutsche Finanzamt anzufertigen. Darin sind auch die nach deutschem Recht ermittelten Einkünfte aus Neuseeland zwecks Progressionsvorbehalt anzugeben.

danke für die antwort. und wie ist das in meinem auswanderungsjahr? gelte ich da als unbeschränkt steuerpflichtig für das komplette jahr? hatte ab april keinen wohnsitz und gewöhnlichen aufenthalt mehr in deutschland.

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